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Objektbuch: wiederkehrende Prüfung der Standsicherheit nach VDI 6200

Verfasst von: Dipl.-Ing. Thomas Becker
Veröffentlicht am: 15. März 2013

# 15.03.2013

Unterlagen zu Gebäuden und Bauwerken oft unvollständig. Moderne EDV-Archivierung muss wiederkehrende Prüfungen und Umbauten dokumentieren. Videodokumentation und 3D-Zeichnungen als nützliche Hilfen

I. Sachstand

In den meisten Fällen weiß der Hausmeister am besten über ein Gebäude Bescheid. Er ist derjenige, der mit dem Gebäude lebt. Bei Kirchen wäre dies beispielsweise der Küster. Unterlagen zum Eintrag von neu erbauten oder erweiterten Planungen besitzt aber weder der Hausmeister noch der Küster. Es findet daher auch keine Dokumentation dieser Maßnahmen statt. Im Folgenden soll die Situation in den drei Bereichen Tragwerksplanung, thermische Bauphysik und technische Gebäudeausrüstung geschildert werden.

Tragwerksplanung:

Die geprüfte statische Berechnung und die Positionspläne sind Grundlagen, um wiederkehrende Prüfungen der Standsicherheit durchzuführen. Beides ist sehr oft nicht vorhanden. Auch Prüfberichte des Prüfingenieurs fehlen nicht selten oder sind unvollständig. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Prüfingenieure bewahren ihre Berichte nicht auf, da keine Verpflichtung besteht und der Platzbedarf zu groß wäre. Das Aufbewahren des Deckblattes gilt als ausreichend.

Die Vollständigkeit der Unterlagen wird zudem nicht von den Bauaufsichtsverwaltungen überwacht. Eine mangelnde Dokumentation der Umbaumaßnahmen ist ein weiteres Problem. Werden zum Beispiel Punkte an Gebäuden, an denen hohe Lasten abgefangen werden, Jahre später zugebaut, sind sie bei der Begutachtung des Bauwerks nicht mehr erkenntlich und ohne Dokumentation auch nur schwer ermittelbar. Nützliche Inspektionspläne zur späteren Kontrolle werden ebenfalls selten angelegt.

Thermische Bauphysik:

Welcher Eigentümer hat sich schon einmal den alten Wärmeschutznachweis seines Hauses durchgelesen und tatsächlich verstanden? In NRW sind "stichprobenartige Kontrollen" des "von der Ingenieurkammer NRW staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz" Pflicht. Dies ist ein erster richtiger Schritt zur besseren Plankontrolle. Wärmeschutznachweise, die die Bauaufsicht fordern, werden nur deswegen angefertigt, weil es die Gesetzeslage verlangt. Leider erkennen sowohl der Bauherr wie auch die meisten Architekten nicht den tieferen Sinn dieser Unterlagen. Auch die Begriffe der Bauaufsicht und deren Ziel, nämlich die Umsetzung von EU-Richtlinien, sind unbekannt.

Technische Gebäudeausrüstung:

Hier sind meistens Planungen vorhanden, aber die Notwendigkeit von Bestandsplänen wird dennoch nicht gesehen. Strukturierte Verkabelungen werden sehr oft nur auf Nachfrage dokumentiert und übergeben.


II. Ursachen

Ursache für diese mangelhaften planerischen Dokumentationen sind sehr oft fehlende oder nicht gepflegte Archivierungssysteme. Aber auch die Unkenntnis des Bauherrn über die Notwendigkeit, am Ende der Bauphase für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen, führen zu Lücken im Archiv, was mit kostenintensiven Folgen verbunden ist.

QM-Systeme, die das Archivieren von Planungsunterlagen regeln könnten, werden beim Bauherren meist nicht geführt und gepflegt. Oftmals werden Fremdfirmen mit der Archivierungsaufgabe betraut. Die Auswirkungen sind folgenschwer, weil sich letztlich kein eigener Techniker mit diesen Systemen beschäftigt hat und ihnen dementsprechend nicht vertraut.


III. Kommentar, Beurteilung, Vermutungen

Im eigenen Ingenieurbüro habe ich selbst zehn Jahre benötigt, um ein optimales Archivierungssystem zu finden. Erschwerend kommt hinzu, dass das Thema "Ablage" an keiner Universität gelehrt wird, obwohl es so wichtig wäre. In unserem Büro pflegen wir derzeit sowohl ein Aktenarchiv in Papierform als auch ein entsprechendes EDV-System. Der Arbeitsaufwand ist denkbar groß. Allgemein lässt sich feststellen, dass das pdf-Format langsam die Aufbewahrung in Papierordnern ablöst.

Ein zukunftsorientiertes Archiv muss "lebendig sein" und sich neuen Ablagetechniken anpassen. Es bringt nur wenig, wenn ein Scan-Dienst einfach alles unsortiert ablegt. Als Resultat hat man die Datenmasse in strukturloser Digital-Form. Leider gibt es keine lebendigen Archive. Sie werden stattdessen oft nur als Verwahranstalten gesehen. Auf der anderen Seite leben viele Firmen in der Wirtschaft davon, dass ihr eigenes Archiv perfekt organisiert ist, wodurch Folgeaufträge generiert werden und Fehlentscheidungen vermieden werden können.

Als ich einmal die Bestandsunterlagen einer großen Schule durchsehen musste, habe ich mir die Arbeit gemacht, einen Erläuterungsbericht darüber zu erstellen. Das ernüchternde Ergebnis war, dass es auf einmal mindestens drei verschiedene Aktenzeichen mit acht unterschiedlichen Namensbezeichnungen gab.

Das Nichtauffinden der geprüften statischen Unterlagen bringt jeden Bauherrn in eine kritische Situation. Er kann in dem Moment nicht nachweisen, dass er das Gebäude ordnungsgemäß betreibt. Es müssen Ersatzunterlagen erstellt werden, die unbedingt wieder durch die Hände eines Prüfingenieurs gehen sollten. Die geprüften statischen Unterlagen sind bei ihrem Aufsteller am besten aufgehoben, da dieser genau darauf achtet, dass der Prüfingenieur eingebunden ist.


IV. Lösungsvorschlag

Viele Bauherren beschweren sich, dass die Planer die Leistungsphase 9 nicht korrekt abgeben. Eine Möglichkeit wäre, diese Aufgabe an ein externes Büro zu delegieren, da der Aufwand hierfür sehr groß ist. Zudem hat dies den Vorteil der Objektivität. Prüfingenieure sollten Daten digital an Bauaufsichten oder an die Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Baustatik und der Sachverständigen für Sicherheit (BVS) übermitteln.

Bestandspläne werden in der Regel heute nicht mehr erstellt. Werden diese nicht nach HOAI gesondert in Auftrag gegeben, so sollten zumindest am Ende des Projekts alle Pläne mit Abschlussbemerkungen, gegebenenfalls durch Handeintragungen, versehen und unterschrieben vorliegen. Weitere Handaufzeichnungen sollten in eingescannter Form vorliegen und an alle am Bau Beteiligten versendet werden.

Eine weitere Möglichkeit ist das Anlegen eines "Objektbuches" nach VDI 6200. Dieser Begriff taucht in der Richtlinie so nicht auf. Es ist stattdessen von der "Bestandsdokumentation Standsicherheit und dem "Bauwerksbuch Standsicherheit" die Rede. Dieses "Buch" wäre sinnvoller Weise vom Tragwerksplaner zu erstellen, da dieser fachlich kompetent erkennen kann, ob alle Planungsunterlagen vollständig sind.

Weil im Objektbuch auch die Genehmigungsunterlagen der Unteren Bauaufsicht abgelegt werden, kann man mit dieser Möglichkeit auch direkt erfassen, was genehmigt und eventuell noch nicht genehmigt wurde. Versäumnisse können so nachgearbeitet werden. Eine Beauftragung sollte mit einem Zeitaufwandsnachweis durchgeführt werden. Das Ergebnis des Objektbuches sind Datenträger mit allen vorhandenen Unterlagen.

V. Ausblick
Mit Hilfe der so genannten "neuen Medien" halte ich es durchaus für realisierbar, Gebäude generell durch Videodokumentationen erklären zu lassen. Der Bauwerksbetreiber erhält dadurch eine benutzerfreundliche Gebrauchsanweisung. Das Aufzeichnen eines Videos scheitert bisher zu oft an der noch fehlenden Einsicht der am Bau Beteiligten Firmen und Planungsbüros. Auch eine 3D-Zeichnung wäre eine hilfreiche Ergänzung zur Bauwerksdokumentation. Ein QR-Code, welcher zu einem verlinkten Video mit zusätzlichen Angaben über das Bauwerk führt, wäre ebenfalls eine sehr nützliche Einrichtung für die Zukunft.

Dipl.-Ing. Thomas Becker
thomas.becker@becker-ingenieure.com