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Öffentliche Ausschreibungen: Angebotsvergütung und E-Vergabe als Hoffnungsträger

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 30. Aug. 2022

# 31.08.2022

Kommunen bundesweit von rückläufigen Angeboten betroffen. Baugewerbe und Handwerk beklagen Benachteiligung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Verband: Größerer Bieterkreis und bessere Qualität durch Nebenangebote möglich

Kommune will Aufwandsentschädigung für Bietende zahlen

Können Kommunen in Zukunft dank E-Vergabe und Angebotsvergütung ihre ausgeschriebenen Baumaßnahmen schneller umsetzen? Foto: Florentine / Pixelio
Können Kommunen in Zukunft dank E-Vergabe und Angebotsvergütung ihre ausgeschriebenen Baumaßnahmen schneller umsetzen? Foto: Florentine / Pixelio

Derzeit haben viele Kommunen Probleme, für ihre Baumaßnahmen ausreichend (oft sind mehrere Angebote vorgeschrieben) oder überhaupt Angebote von Bauunternehmen, Handwerksbetrieben und anderen Baudienstleistern zu erhalten.

In der Gemeinde Südharz in Sachsen-Anhalt wird derzeit sogar eine Art Aufwandsentschädigung erwogen, damit Firmen sich die zusätzliche Mühe machen und ihre knappen zeitlichen Ressourcen wieder darauf verwenden, Angebote abzugeben.

Die bloße Angebotserstellung könnte laut Beschlussvorlage also künftig bereits vergütet werden. In anderen deutschen Kommunen und Städten dürften notgedrungen ähnliche Ideen reifen, wenn sie nicht bereits Anwendung finden.


Baugewerbe sieht Benachteiligung kleiner und mittelständischer Bauunternehmen

Auf der Seite der Auftragnehmer sehen viele Vertreter neben der derzeitig wenig entspannten Marktsituation noch zusätzliche Hürden bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen. "Diese Firmen werden bei den funktionalen Ausschreibungen der öffentlichen Hand benachteiligt", sagt etwa Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbands baugewerblicher Unternehmer Hessen.


Verband: Wirtschaftlichkeit und Qualität bei funktionaler Ausschreibung fraglich

Viele kleinere Unternehmen könnten laut des hessischen Verbands in diesem "verzerrten Wettbewerb" nicht mit Großkonzernen oder ausländischen, in Deutschland agierenden Unternehmen, mithalten, da ihnen die Planungskapazitäten fehlen.


Nebenangebote: Bietendes Bauunternehmen nicht an Leistungsverzeichnis gebunden

Um diese Benachteiligung aufzuheben, sollten Nebenangebote bei öffentlichen Ausschreibungen zugelassen werden, so die Forderung seitens des Baugewerbe-Verbands. Bei dieser Vorgehensweise entscheiden die Bauunternehmen selbst, ob sie auf das Leistungsverzeichnis bieten oder stattdessen einen Sondervorschlag unterbreiten.


Handwerk kritisiert Nachweispflichten als "vergabefremd"

Kritik an dem Status quo bei Ausschreibung und Vergabe äußert auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Als Grund für die Nichtbeteiligung aus Vergabeverfahren mancher Mittelständler führt dieser eine überbordende Nachweispflicht an.

"Diese Nachweise haben in der Regel nicht viel mit dem Auftrag zu tun und sagen nur wenig darüber aus, ob das Unternehmen gut dafür geeignet ist, diesen auszuführen", sagt René Rimpler Referatsleiter Öffentliches Auftragswesen beim ZDH in der Deutschen Handwerkszeitung (DHZ). Der ZDH fordert, diese sogenannten "vergabefremden Aspekte" bei öffentlichen Ausschreibungen deutlich zu reduzieren.


Konsequente E-Vergabe bislang nicht absehbar

Eine große Hilfe für alle Beteiligten wäre nicht zuletzt die konsequentere Digitalisierung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Zwar ist die E-Vergabe bereits seit 2018 für EU-Ausschreibungen sowie im Unterschwellenbereich seit 2020 auch bei nationalen Ausschreibungen Pflicht.

Allein die Nutzung auf allen Projektebenen und hinunter bis zur kommunalen Ebene steht nach wie vor aus.



QUELLEN UND VERWEISE:

Öffentliche Vergabe: Neue Qualifizierung und Listung von beratenden Ingenieuren
E-Vergabe: Wer erbringt zusätzliche Leistungen?