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Öffentliche Vergabe: Regelung zur Schätzung des Auftragswerts gekippt

Verfasst von: Dipl.-Volkswirt Günter Göbel
Veröffentlicht am: 11. Mai 2017
Kategorie:

# 31.05.2017

Gericht kassiert umstrittenen Teil der Vergabeverordnung. Freiberufliche Leistungen müssen addiert werden. Fehlende EU-weite Ausschreibung stellt erteilte Fördermittelbescheide infrage

Planungsleistungen müssen addiert werden

Die Honorare für einzelne freiberufliche Planungsleistungen innerhalb eines Bauprojekts müssen laut OLG München bei der Schwellenwertberechnung addiert werden. Foto: Timo Klostermeier / Pixelio
Die Honorare für einzelne freiberufliche Planungsleistungen innerhalb eines Bauprojekts müssen laut OLG München bei der Schwellenwertberechnung addiert werden. Foto: Timo Klostermeier / Pixelio

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat für einen Paukenschlag zum neuen Vergaberecht gesorgt:

Es hat in einem konkreten Fall beschlossen, dass bei einem Verwaltungsgebäude eines Wasserversorgers Objektplanung, Tragwerksplanung und TGA-Planung eine funktionale, wirtschaftliche und technische Einheit bilden.

Dieses Urteil hat zur Folge, dass die Honorare für diese Planungsleistungen bei der Schwellenwertberechnung addiert werden müssen.


Ursprungsfassung der Vergabeverordnung (VgV) wird wieder aktuell

Im Zuge der Erarbeitung des neuen Vergaberechts wurde besonders intensiv über die Schätzung des Auftragswerts nach § 3 VgV diskutiert (siehe "Quellen und Verweise").


Regelung zur Schwellenwertberechnung von Beginn an strittig

Diese funktionale Betrachtungsweise, mit welcher die Rechtsprechung des EuGH umgesetzt worden wäre, hätte dazu geführt, dass auch kleinteiligere Leistungen EU-weit hätten ausgeschrieben werden müssen. Die Regelung war daher von Berufs- und Spitzenverbänden hart kritisiert worden.


Rückforderung von Fördermitteln nach Urteil denkbar

Die Entscheidung des OLG München provoziert nicht nur Nachprüfungsverfahren nicht berücksichtigter Bieter. Sie ist auch für solche Auftraggeber gefährlich, die für das Projekt Fördermittel gewährt bekommen haben.



QUELLEN UND VERWEISE:

Vergaberecht 2016: VOF ist Geschichte
Planungsbüro professionell (PBP)