Planungsmanagement: Zuständigkeiten durch Schnittstellenregelung klären
# 28.12.2018
Neue Planungsansätze und Technologien machen Planung komplexer. HOAI bietet mit Grundleistungen keine eindeutige Regelung der Arbeitsaufteilung. Fachmagazin PBP bittet um Teilnahme am Erfahrungsaustausch
Organisation der Planung: Gesetze und Normen helfen nur bedingt
Die Planungsinhalte werden immer komplexer, es reden mehr Fachleute mit, es wird alles unübersichtlicher. Das Konglomerat an Objektplanern und Fachplanern, Beratern und späteren Nutzern bleibt nur dann handhabbar, wenn Schnittstellen, Zuständigkeiten und Determinanten der Honorarabrechnung klar geregelt sind und alle Beteiligten optimal zusammenarbeiten. "Planungsmanagement" heißt daher das Gebot der Stunde.
Die Vorgaben des Gesetzgebers helfen hierbei nur bedingt. Die HOAI stellt beispielsweise nur ein Preisrecht dar. Die Grundleistungen sind also nur dann relevant, wenn sie auch im Vertrag als Leistungsbestandteil vereinbart sind. Letztlich können aber auch die Grundleistungen nicht für alle Projekte regeln, wer was im Detail zu erbringen hat und wer sich auf welche Angaben eines Projektbeteiligten verlassen darf.
Zuständigkeiten ändern sich mit baupraktischen Neuerungen
Auch der Blick auf DIN-Normen bringt in der Regel keine vollständige Gewissheit. Viele DIN-Normen sind nicht bindend, andere dann aber wieder doch.
Praxisbeispiel: Wie wird der Brandschutz organisiert?
Komplexe Fälle aus der Praxis gibt es viele. Wer organisiert und prüft beispielsweise das mangelfreie Zusammenwirken von komplexen Brandschutzmaßnahmen (z. B. Brandfallsteuerung), die fünf unterschiedliche Planungsdisziplinen und sieben Ausführungsgewerke betreffen?
Zahlreiche Beiträge zum Thema bereits online
Zum Thema "Schnittstellen" bzw. "Planungsmanagement im Planungsbüro sind bereits folgende Beiträge erschienen (siehe dazu Link zum Abrufen unter Quellen und Verweise):
- Überlaufrinne im Hallenbad: Objektplanung oder Fachplanung (PBP 10/2102, Seite 9 → Abruf-Nr. 35580050)
- Notentwässerung eines Flachdachs: Wer plant was? (PBP 11/2009, Seite 6)
- Wer muss Lagepläne erstellen? (PBP 8/2017, Seite 10 → Abruf-Nr. 44789700)
- Wo liegt die Leistungsgrenze zwischen Ingenieurbauwerk und Elektroplanung? (PBP 12/2015, Seite 2 → Abruf-Nr. 43743279)
- Schnittstelle zwischen Objektplaner und Fachplaner Technische Ausrüstung bei Revisionsöffnungen (PBP 9/2015, Seite 8 → Abruf-Nr. 43555624)
- Lph 5 im Bereich TGA: Leistungsabgrenzung zwischen Architekt und Fachplaner (PBP 3/2010, Seite 4)
- Planung von Sanitäranlagen: Wie müssen Objekt- und TA-Planer kooperieren? (PBP 9/2013, Seite 15 → Abruf-Nr. 42276827)
- So regeln Sie die Honorar-Schnittstelle zwischen den Objektplanungen Gebäude und Innenräume (PBP 5/2013, Seite 7→ Abruf-Nr. 39189880)
- Schnittstellenabstimmung bei der Planung von Baustelleneinrichtungen und Provisorien (PBP 7/2012, Seite 20 → Abruf-Nr. 33247290)
- Nichttragende Innenwände: Empfehlungen für die Planungs- und Schnittstellenabstimmung (PBP 4/2012, Seite 11 → Abruf-Nr. 32486600)
Großer Bedarf an Berichterstattung zum Thema Planungsmanagement
Aufgrund zahlreicher Anfragen will PBP das Thema "Planungsmanagement" in einer Beitragsserie verstärkt aufgreifen. Es können dazu noch Themenwünsche beigesteuert und per E-Mail an pbp@iww.de gesendet werden.
Die Vorschläge sollten wie folgt gegliedert sein:
- Beschreibung des Sachverhalts und der möglichen fachtechnischen und organisatorischen Konflikte
- Beifügen relevanter zitierfähiger Auszüge der einschlägigen technischen Normen und Richtlinien
QUELLEN UND VERWEISE:
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