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Tarifverhandlungen im Baugewerbe: Auch Arbeitgeberverbände stimmen für Einigung

Verfasst von: Redaktion
Veröffentlicht am: 14. Juni 2024
Kategorie:

Erneute Streiks abgewendet: Zustimmung erfolgt mit Fristende

Mit deutlicher Mehrheit, aber keinen Tag zu früh (das Ende der Streikruhe war für den 14.06.2024 vereinbart) haben die Gremien beider Arbeitgeberverbände den Ende Mai erarbeiteten Vorschlag für einen neuen Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe angenommen. Nachdem die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) der Einigung bereits zugestimmt hatte, dürfte der aktuelle Tarifkonflikt im Bauhauptgewerbe beendet sein.

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Zwischen den Tarifparteien des Bauhauptgewerbes kam es nach Monaten zu einer Einigung. Foto: Konstantin Gastmann / goenz|com photography berlin / Pixelio.

"Wir haben für dieses Ergebnis geworben und ich bin sehr froh, dass wir eine Mehrheit für die Einigung gefunden haben“, zeigt sich Jutta Beeke, alternierende Vorsitzende der Verhandlungskommission der Arbeitgeber und Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), erleichtert.

In diesen virulenten Zeiten wäre ein erneuter Arbeitskampf Gift für die Bauwirtschaft und damit auch für die Wirtschaft allgemein gewesen, so Beeke weiter. Darüber hinaus sei jeder Streik ein schlechtes Signal für die Baufachkräfte, die man so dringend benötige und "unter allen Umständen" halten möchte.

"Mit der Anhebung der Ausbildungsvergütung und der Ost-West-Angleichung, die jetzt schneller kommt als geplant, zeigen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Respekt, Anerkennung und Wertschätzung", hebt Beeke diesen Teil der bevorstehenden Vereinbarung besonders heraus.

Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vizepräsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe äußerte sich erleichtert: "Jetzt können sich endlich wieder alle auf das Bauen konzentrieren – dafür brauchen wir aber auch mehr Aufträge."

Die Kernpunkte der Einigung im Bauhauptgewerbe

Die Laufzeit beträgt drei Jahre ab dem 1. April 2024. Innerhalb dieser erfolgt eine dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung:

  • In der ersten Stufe werden die Löhne und Gehälter mit Ausnahme der Lohngruppe 1 (Ost und West) ab dem 1. Mai 2024 um 1,2 % im Westen und um 2,2 % im Osten angehoben. Die Lohngruppe 1 wird bundeseinheitlich um 2,2 % erhöht. Alle Lohn- und Gehaltsgruppen erhalten zusätzlich einen tabellenwirksamen Festbetrag von 230 Euro monatlich.
  • Ab dem 1. April 2025 erfolgt in der zweiten Stufe eine weitere prozentuale Erhöhung der Löhne und Gehälter um 4,2 % im Westen und 5,0 % im Osten. In der 1. Lohngruppe erfolgt die Erhöhung bundeseinheitlich in Höhe von 5,0 %.
  • Die dritte Stufe sieht ab dem 1. April 2026 eine Erhöhung aller Lohn- und Gehaltsgruppen um 3,9 % im Westen und die Anhebung der Löhne und Gehälter im Osten auf das Niveau des Tarifgebietes West vor. Damit wird die Ost-West-Angleichung vollzogen.
  • Die Vergütung für das erste Ausbildungsjahr wird für alle Ausbildungsberufe bundeseinheitlich ab dem 1. Mai 2024 auf 1.080 Euro erhöht. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind ebenfalls Erhöhungen vorgesehen. Außerdem wird eine stärkere Annäherung der Ausbildungsvergütung der technisch-kaufmännischen Ausbildungen an die der gewerblichen Ausbildungen erfolgen. Zum 1. April 2026 werden die Ausbildungsvergütungen im Westen erneut um 3,9 % angehoben und die Ost-West-Angleichung vollzogen.