VBI-Broschüre zum Vergaberecht 2016 erschienen
# 17.08.2016
Neues Gesetz seit 18. April in Kraft. Ehemalige VOF in eigenem Abschnitt integriert. Teilnahmewettbewerb trotz Änderung grundsätzlich für jedermann offen
Verband bietet Text zur Einarbeitung an
Seit dem 18. April dieses Jahres gilt die neue Vergabeverordnung (VgV). Der vollständige Wortlaut des "Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts" ist im Juni als VBI-Textausgabe erschienen.
Der Verband sieht darin für seine Mitglieder und die gesamte Fachöffentlichkeit eine Unterstützung bei der Einarbeitung in die neuen Rechtsvorschriften.
Für die eigene Interessengruppe der Ingenieure ist die wichtigste Neuerung klar: Es gibt keine eigenständige Verordnung für die Vergabe von Planungsleistungen mehr. Die entsprechenden Vorschriften bilden jetzt einen eigenen Abschnitt innerhalb der Vergabeverordnung.
Darin finden sich auch Vorschriften für die Durchführung von Planungswettbewerben, die auf ausgewählte Objekte im Hochbau und Brückenbau angewendet werden sollen.
Auftraggeber kann zwischen zwei Vergabeverfahren wählen
Nach neuem Recht stehen bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog als gleichberechtigte Vergabeverfahren nebeneinander. Der öffentliche Auftraggeber kann also zwischen diesen beiden Verfahren frei wählen.
Die VBI-Broschüre "Vergaberecht 2016 – Textausgabe"
enthält den vollständigen Verordnungstext und wird durch ein Vorwort von VBI-Justiziarin Sabine von Berchem eingeleitet. Sie umfasst 283 Seiten, kostet 10 Euro zzgl. MwSt. + Versandkosten und kann über den VBI bestellt werden.