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VBI fordert Steuervorteile für Umnutzungsmaßnahmen

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 11. Dez. 2020
Kategorie:

# 18.12.2020

Verband formuliert nach HOAI-Anpassung Ziele für nächste Dekade. Klares Bekenntnis zur Umsetzung europäischer Klimaziele. GEG-Novelle soll graue Energie berücksichtigen

Angepasste Honorarordnung tritt 2021 in Kraft

Der VBI-Präsident Jörg Thiele steht für angemessene Honorare und klimaneutrales Bauen ein. Foto: VBI
Der VBI-Präsident Jörg Thiele steht für angemessene Honorare und klimaneutrales Bauen ein. Foto: VBI

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wurde 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgrund verbindlicher Mindest- und Höchstsätze als nicht rechtmäßig erklärt (siehe Quellen und Verweise).

Nun ist eine angepasste HOAI vom deutschen Gesetzgeber beschlossen und am 7. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Zuvor hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) als sogenannte Ermächtigungsgrundlage beschlossen und damit den Weg für die geänderte HOAI freigemacht.


Rahmengesetz enthält Hinweis auf Angemessenheit von Honoraren

Bis zuletzt wurde von den Verbänden und Kammern gefordert, in das Gesetz einen Hinweis zur Angemessenheit der Honorare aufzunehmen, um so einen reinen Preiswettbewerb zu verhindern. Dies wurde im Gespräch mit den Koalitionsfraktionen im Bundestag kurz vor der Abstimmung erreicht.


Fachplanungsleistungen künftig mit Grundleistungen gleichgestellt

Erfreulich sei jedoch, dass die Fachplanungsleistungen der Anlage 1 (Bauphysik, Geotechnik, Ingenieurvermessung und Umweltverträglichkeitsstudie) künftig den Grundleistungen der HOAI gleichgestellt werden.


Planungswirtschaft positioniert sich für nächste Dekade

Nach dem Inkrafttreten von HOAI und Rahmengesetz sehen Kammern und Verbände die Zeit für eine grundlegende Modernisierung und Anpassung gekommen. Dabei muss es laut VBI um die Aktualisierung der Leistungsbilder und die Erhöhung der seit 2013 unveränderten Tafelwerte gehen.


Das sind die VBI-Ziele: Fokus auf BIM, Graue Energie und Ausbildung

  • 1. Grundsätzliche Trennung von Planung und Bauausführung
    Erklärung des VBI: "Diese stellt sicher, dass für den Auftraggeber optimale Planungsleistungen erbracht werden und keine Interessenvermischung stattfindet oder sachfremde Interessen in den Planungsprozess einfließen. Bei allen neuen Modellen integrierter Zusammenarbeit muss dieser Grundsatz berücksichtigt werden. Denn nur so werden langlebige Bauwerke realisiert, die viele Generationen nutzen können."

  • 2. Orientierung an Mittelwerten der HOAI
    Erklärung des VBI: "Die Abschaffung der Verbindlichkeit der Honorar-Mindest- und Höchstsätze darf weder von den Auftraggebern als Signal für Dumpinghonorare verstanden werden, noch zu einem Unterbietungswettbewerb auf Seiten der Auftragnehmer führen. Beide Seiten sind gehalten, dem Leistungswettbewerb Vorrang vor einem Preiswettbewerb einzuräumen. Nach der aktuellen Neuordnung der HOAI müssen schnell die einzelnen Leistungsbilder fortgeschrieben sowie die seit 2013 unveränderten Tafelwerte in der HOAI angehoben werden."

  • 3. Nachhaltige Wachstumsimpulse für die deutsche Gesamtwirtschaft
    Erklärung des VBI: "Investitionen sowohl der öffentlichen Hand als auch privater Investoren in Verkehrsinfrastruktur, Wohnen, Gesundheit, Energieversorgung, Schulen und Industrie sollten im geplanten Umfang fortgeführt und Kommunen dabei unterstützt werden."

  • 4. Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen und Vergabeverfahren qualitativ verbessern
    Erklärung des VBI: "Bei der Umsetzung von Infrastrukturvorhaben erschweren oft überlange Verfahren und restriktive Auflagen die zeitnahe Verwendung bereitgestellter Mittel. Die Planungsunternehmen können nur dann belastbare Angebote erstellen, wenn in der Ausschreibung die geforderte Leistung hinreichend beschrieben ist. Vor Durchführung des Ausschreibungsverfahrens sollte der Auftraggeber seine Aufgabenstellung klären und eine Bedarfsplanung erstellen."

  • 5. Konsequente Einführung von BIM in Deutschland
    Erklärung des VBI: "Der digitale Wandel fordert und ermöglicht neue Wege in der Wertschöpfungskette Bau. Der VBI ist aktiver Partner der Reformkommission 'Großprojekte' und setzt auf erhebliche Effizienz- und Synergieeffekte."

  • 6. Unterstützung der Klimaziele des Bundes und des Green Deal der EU
    Erklärung des VBI: "Angesichts sehr langer Lebenszyklen von Gebäuden muss sich zukunftsfähiges Bauen schon heute an den Klimazielen von 2050 ausrichten. Daher ist es richtig, die Anforderungen an Neubauten im Blick zu behalten und schrittweise anzuheben."

  • 7. Steuerliche Förderung von Umnutzungsmaßnahmen im Rahmen der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden
    Erklärung des VBI: "Die avisierte Betrachtung der grauen Energien ist zu begrüßen und sollte schon in die nächste Novelle des Gebäudeenergiegesetzes einfließen."

  • 8. Konsequente Beachtung des vom ASBau erarbeiteten Referenzrahmens
    Erklärung des VBI: "Durch die Mitgliedschaft im Akkreditierungsverbund für Bachelor-Studiengänge des Bauwesens (ASBau) fördert der VBI die berufsqualifizierende Hochschulausbildung der Bauingenieurinnen und Bauingenieure. Die Ingenieurunternehmen benötigen grundständig ausgebildete Ingenieure, die von Anfang an in der Lage sein müssen, Projektarbeit zu leisten."

  • 9. Verlässliche Rahmenbedingungen für deutsche Consultingunternehmen im Ausland
    Erklärung des VBI: "Hierfür müssen insbesondere die Vertragsbedingungen auf internationalen Märkten fair und transparent sein. Deutsche und europäische Auftraggeber und Finanzierungsinstitutionen müssen bei der Vertragsgestaltung darauf achten, Probleme der Doppelbesteuerung zu vermeiden. Im Rahmen von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit gilt es, möglichst eine Steuerbefreiung der Projekte zu erreichen und die Bewertung der Angebote auf der Grundlage von Nettowerten vorzunehmen."