Was gehört in eine Planungsgrundlage nach BGB?
# 27.11.2018
Fehlende Ziele der Planung und Überwachung machen Planungsgrundlagen erforderlich. Systematische Erarbeitung spart Projektzeit. Pauschalhonorar mit Leistungszeitraum festlegen
BGB schreibt Planungsgrundlage zur Zielermittlung vor
Laut § 650p BGB gehört es zu den "Vertragstypischen Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen", dass der Unternehmer die Leistungen erbringt, welche erforderlich sind, um die zwischen den Parteien vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele zu erreichen. Weiter heißt es im Gesetz:
"(2) Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind, hat der Unternehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele zu erstellen. Er legt dem Besteller die Planungsgrundlage zusammen mit einer Kosteneinschätzung für das Vorhaben zur Zustimmung vor."
Zunächst: Eine Planungsgrundlage ist dann nicht erforderlich, wenn wesentliche Planungs- und Überwachungsziele schon feststehen, zum Beispiel als Wettbewerbsauslobung oder als "Eigenleistung" des Auftraggebers. In allen anderen Fällen muss eine Planungsgrundlage erarbeitet werden.
Planungsgrundlagen bei jedem Projekt unterschiedlich
Wie die Planungsgrundlage genau auszusehen hat, wird vom Gesetzgeber nicht in allen Einzelheiten geregelt. Das geht auch gar nicht, weil die Planungsgrundlagen bei jedem Projekt unterschiedlich sein dürften. Mit anderen Worten: Jedes Projekt erfordert individuelle, auf das jeweilige Projektziel zugeschnittene Planungsgrundlagen.
Systematische Erarbeitung der Planungsgrundlagen empfehlenswert
Die Fachwelt geht nach wie vor davon aus, dass die Grenze zwischen der Erarbeitung der Planungsgrundlagen und der Erbringung von Planungsleistungen beim Beginn der Grundleistung c) in Leistungsphase 2 ("Vorplanung") gezogen wird.
Dokumentation der Projektziele: Legaldefinitionen verwenden
Die erarbeiteten Projektziele sollten dokumentiert werden. Dabei sollten "Legaldefinitionen", d. h. Begriffe, die in der Fachwelt definiert sind, verwendet werden, wodurch die Projektziele recht präzise definiert werden können.
Honorar mit Leistungszeitraum pauschal berechnen
Zum Honorar ist zu sagen: Es hat sich eingebürgert, dass Auftraggeber für die Erarbeitung der Planungsgrundlagen gern ein Pauschalhonorar vereinbaren.
QUELLEN UND VERWEISE:
BGB: Neues Ingenieurvertragsrecht im Überblick
Planungsbüro professionell (PBP)