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Weniger Abmahnungen durch neues Gesetz?

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 5. Juni 2019
Kategorie:

# 13.06.2019

Bundesregierung will Wettbewerb fairer gestalten. Einschränkungen bei Klagebefugnis und Gerichtsstand vorgesehen. VBI erwartet Entlastung für mittlere und kleine Unternehmen

Abmahnung: Unlauteres Geschäftsmodell vs. berechtigte Klage

Verbände oder Firmen, die Abmahnungen versenden, stehen häufig im Verdacht, lediglich Geld von Mitbewerbern kassieren zu wollen. Diesem Geschäftsmodell will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz entgegenwirken. Tim Reckmann / Pixelio
Verbände oder Firmen, die Abmahnungen versenden, stehen häufig im Verdacht, lediglich Geld von Mitbewerbern kassieren zu wollen. Diesem Geschäftsmodell will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz entgegenwirken. Tim Reckmann / Pixelio

Als Ingenieurbüro mit Internetpräsenz oder schlichter Außenwerbung kennt man das: Die Verwendung von Daten Dritter, wie zum Beispiel persönliche Angaben, Fotos oder Grafiken, muss abgesichert sein, will man nicht Gefahr laufen, von einem aufmerksamen Mitbewerber abgemahnt zu werden.

Häufig fehlen jedoch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Zeit und Geld, sämtliche Inhalte auf ihr potenzielles Abmahnrisiko hin abzuklopfen. Wird dann tatsächlich abgemahnt, liegt es für diese Unternehmen aus dem gleichen Grund näher, den zumeist noch relativ geringen Betrag zu zahlen als zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt rechtmäßig ist.

Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) kennt das Problem gut. Einige seiner Mitglieder hätten bereits erleben müssen, dass von so genannten "Abmahnvereinen" in erster Linie abgemahnt wird, um Geld zu verdienen und nicht, um gegebenenfalls bestehende Rechtsverstöße zu beseitigen, so der Verband.


Neues Gesetz soll fairen Wettbewerb stärken

Mit Freude hat man daher unlängst beim VBI einen vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" zur Kenntnis genommen. Dieser sieht vor, den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern und die Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen zu verbessern.


Kosten und Vertragsstrafe bei erster Abmahnung fallen weg

Thiele findet es begrüßenswert, dass künftig bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet Mitbewerber keine kostenpflichtigen Abmahnungen mehr aussprechen dürfen.


Anwaltschaft kritisiert Gesetzentwurf

Wird der Entwurf in seiner jetzigen Form Gesetz, könnten Klagen auch nicht mehr überall eingereicht werden. Der so genannte "fliegende Gerichtsstand" wäre dann eingeschränkt.