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Amtshaftung der Länder für fehlerhafte Verkehrswertermittlung

Verfasst von: Dr. Sebastian Schattenfroh
Veröffentlicht am: 16. Nov. 2001
Kategorie:

# 03.12.2001

Amtshaftung durch Gutachterausschuss im sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren / Die Beauftragung eines Sachverständigen kann auch Schutzwirkung zugunsten eines Dritten entfalten

Wie der BGH jüngst entschied, ergibt sich folgende Rechtslage:

Ein Amtshaftungsanspruch gegen die Gemeinde scheidet aus, da diese auf die Richtigkeit der Wertermittlung durch den Gutachterausschuss vertrauen durfte und deshalb nicht schuldhaft handelte. Eine Haftung der Gemeinde kommt allein unter dem Gesichtspunkt des "enteignungsgleichen Eingriffs" in Betracht. ### Ein Amtshaftungsanspruch kann jedoch grundsätzlich gegen das Land als Träger des Gutachterausschusses bestehen. Unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung ist der BGH nämlich nunmehr der Auffassung, dass für den in einem sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren intern mit der Wertermittlung beauftragten Gutachterausschuss auch gegenüber dem Antragsteller des Genehmigungsverfahrens Amtspflichten bestehen, die er durch eine falsche Wertermittlung ggf. schuldhaft verletzt.



QUELLEN UND VERWEISE:

Kanzlei Höpken, Königer & Börgers, Berlin