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Baugrundgutachten wird Pflicht

Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz
Veröffentlicht am: 16. Apr. 2014
Kategorie:

# 29.04.2014

Gericht zählt Dokument zu Bestandteilen der sachgerechten Planung. Empfehlung zur Anfertigung bei Neubauten unverzichtbar. Frage der Erstellung bereits in Leistungsphase 1 klären

Baugrundgutachten für Neubauten und Tiefgründungen unverzichtbar

Die Empfehlung eines Baugrundgutachtens ist zumindest im Fall von Neubauten Pflicht. Foto: Bernd Sterzl / Pixelio
Die Empfehlung eines Baugrundgutachtens ist zumindest im Fall von Neubauten Pflicht. Foto: Bernd Sterzl / Pixelio

Was Fachleute seit langem gegenüber Bauherren betonen, wurde nun rechtlich bestätigt: Baugrundgutachten gehören zum Pflichtprogramm einer sachgerechten Planung. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg Anfang dieses Jahres klargestellt.

Nach Auffassung der Richter ist die Empfehlung, ein Baugrundgutachten als Planungsgrundlage zu verwenden, vor allem bei Neubauten in der Regel unverzichtbar. Das gilt insbesondere, wenn eine Tiefgründung erforderlich ist. Allerdings ist die Frage, ob eine Tiefgründung erforderlich ist, wiederum vom Ergebnis des Baugrundgutachtens abhängig.

Im Ergebnis bedeutet das, dass die Frage nach einem Baugrundgutachten generell im Rahmen der Leistungsphase 1 geklärt werden sollte.


Urteil zur Frage der Pflicht eines Baugrundgutachtens

"... Infolge der fehlenden Baugrunduntersuchung sind die über die Leistungsphase 1 hinausgehenden Arbeiten ... nicht verwertbar. Denn diese beruhen auf der Annahme, dass besondere Gründungsarbeiten nicht erforderlich sind.

Die Gebäudeerrichtung setzt jedoch voraus, dass erhöhte Aufwendungen in Form einer Tiefengründung bzw. einer Baugrundverbesserung vorgenommen werden.

Dies ergibt sich aus dem ... vorgelegten geotechnischen Gutachten ... Auch wenn es sich hierbei nur um [einen] qualifizierten Parteivortrag handelt, hat der Senat an dessen Richtigkeit keine Zweifel ..."


Baugrundgutachten für Nachbargrundstücke nicht ausreichend

Es reicht nicht aus, auf ein Baugrundgutachten aus Nachbargrundstücken zurückzugreifen und diese Erkenntnisse auf das zu bebauende Grundstück zu projizieren. Dies hat das OLG Naumburg mit seinem Urteil vom 29.1.2014 ausgeschlossen.


Fazit: Baugrundgutachten gehört zur Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)

Mit dem Urteil wird das Baugrundgutachten grundsätzlich zur Pflicht und ist als fester Bestandteil in der Leistungsphase 1 zu erbringen.



QUELLEN UND VERWEISE:

Planungsbüro professionell (PBP)
Nachgefragt bei: Jens Schopphoven
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