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Baulicher Brandschutz: Neue Norm zu Flucht- und Rettungswegen

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 18. Nov. 2022
Kategorie:

# 18.11.2022

Einspruch gegen DIN-Entwurf bis Februar 2023 möglich. Anforderungen bezüglich Grundstücksflächen und Lastenkennzeichnung geändert. Großes Gelände macht Lageplanschild erforderlich

DIN 14090 zu Feuerwehrflächen auf Grundstücken wurde überarbeitet

Für Feuerwehrflächen auf Grundstücken gibt es neue Regelungen. Foto: andi-h / Pixelio
Für Feuerwehrflächen auf Grundstücken gibt es neue Regelungen. Foto: andi-h / Pixelio

Smart-Homes mit komplexen technischen Anlagen, neue Baustoffe oder auch eine veränderte Nutzung von Wohn- und Gewerbegebäuden führen dazu, dass die Vorgaben zum baulichen Brandschutz angepasst immer wieder angepasst werden müssen.

So wurde beispielsweise unlängst ein neuer Entwurf bezüglich der Regelungen zu Flucht- und Rettungswegen veröffentlicht.

Es handelt sich dabei um die Norm DIN 14090 "Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken". Die bisherige Ausgabe datiert vom Mai 2003. Bis zum 21. Februar 2023 kann gegen den Neuentwurf Einspruch erhoben werden.


Norm regelt Maße und Ausführung für baurechtlich geforderte Flächen

Die "DIN 14090:2022-11 – Entwurf" legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken.


Großes Hubrettungsfahrzeug mit Drehleiter bildet Maßstab

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 die Grundlage der Festlegungen bildet. Zudem wurden normative Verweisungen überarbeitet. So müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift "Feuerwehrzufahrt XX t" (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und "Achslast max. XX t" (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden.


Mindestgröße und Kennzeichnung von Feuerwehrflächen neu festgelegt

Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift "Fläche für die Feuerwehr XX t" (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und "Achslast max. XX t" (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.