Flächennutzungsplan für Berlin
# 19.11.2001
Grundsätze für die Entwicklung von Bebauungsplänen
Kernstück der Richtlinien sind die "Grundsätze für die Entwicklung von Bebauungsplänen"
Diese enthalten u.a. folgende praxisrelevanten Regelungen: Soll aus einer im FNP dargestellten Baufläche ein anderes Baugebiet entwickelt werden, als nach der BauNVO zulässig wäre, so bedarf es hierfür grundsätzlich einer Änderung des FNP. Einer Änderung des FNP bedarf es jedoch dann nicht, wenn das Baugebiet kleiner als drei Hektar ist und Funktionen und Wertigkeit der Baufläche sowie die Anforderungen des Immissionsschutzes nach dem dargestellten städtebaulichen Gefüge gewahrt bleiben ("Drei-Hektar-Regelung"). Aus im FNP dargestellten Frei- und Grünflächen können ohne Änderung des FNP grundsätzlich keine Baugebiete und anderen baulichen Nutzungen entwickelt werden. Ausgenommen hiervon sind allein untergeordnete Grenzkorrekturen. Die "Drei Hektar-Regelung" gilt somit nicht für Frei- und Grünflächen.