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Haftung des Architekten für Undichtigkeit des von ihm geplanten Gebäudes

Verfasst von: Dr. Sebastian Schattenfroh
Veröffentlicht am: 25. Juli 2001
Kategorie:

# 27.08.2001

Der BGH hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung wesentlichen Grundsätze zur Haftung des Architekten aufgestellt und bestätigt


QUELLEN UND VERWEISE:

Höpken, Königer & Börgers, Rechtsanwälte