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Handwerker müssen über unerprobtes Baumaterial informieren

Verfasst von: tmn
Veröffentlicht am: 7. Okt. 2002
Kategorie:

# 09.10.2002

Anderenfalls können sie bei auftretenden Mängeln unter Umständen schadenersatzpflichtig werden

Az.: VII ZR 219/01

Berlin/Karlsruhe - Handwerker, die am Bau nicht erprobte Materialien verwenden, müssen den Auftraggeber darüber informieren. Anderenfalls können sie bei auftretenden Mängeln unter Umständen schadenersatzpflichtig werden. Das teilt die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen (LBS) in Berlin unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe mit (Az.: VII ZR 219/01).