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Hohe Toleranz bei "gemeinsamer Kostenvorstellung"

Verfasst von: Dipl.-Volkswirt Günter Göbel
Veröffentlicht am: 9. Juni 2009
Kategorie:

# 10.06.2009

Um wie viel dürfen die Herstellungskosten eines Bauwerks den Betrag aus der Kostenschätzung übersteigen, ohne dass der Planer für die Kostensteigerung in Haftung genommen wird? Auf diese oft gestellte Frage hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig eine Antwort gegeben.


QUELLEN UND VERWEISE:

Wirtschaftsdienst für Ingenieure und Architekten (WIA)