Honorarrecht der Tragwerksplanung: In Lph. 1 bis 4 zählt Erfolg statt Formalismus
# 03.05.2006
Ein wichtiges Urteil im Verhältnis Subplaner (hier Tragwerksplaner) und Generalplaner hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gefällt: Es reicht aus, wenn der Tragwerksplaner eine im Ergebnis wirtschaftliche genehmigungsfähige und den vereinbarten Zielen entsprechende Planung ausarbeitet und vorlegt