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Honorarrecht der Tragwerksplanung: In Lph. 1 bis 4 zählt Erfolg statt Formalismus

Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz
Veröffentlicht am: 2. Mai 2006
Kategorie:

# 03.05.2006

Ein wichtiges Urteil im Verhältnis Subplaner (hier Tragwerksplaner) und Generalplaner hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gefällt: Es reicht aus, wenn der Tragwerksplaner eine im Ergebnis wirtschaftliche genehmigungsfähige und den vereinbarten Zielen entsprechende Planung ausarbeitet und vorlegt


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Wirtschaftsdienst für Ingenieure und Architekten