Kalkulationsirrtum: Unternehmer bleibt trotzdem an Angebot gebunden
# 08.04.2002
Oberlandesgericht Koblenz
Az.: 1 U 2046/98
Koblenz - Ein Unternehmer bleibt bei einer Ausschreibung grundsätzlich auch an ein zu niedrig kalkuliertes Angebot gebunden. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem am
Montag bekannt gewordenen Urteil. Der Unternehmer ist nach dem Richterspruch weder zur Anfechtung seines Angebots berechtigt noch muss der Bauherr die Kalkulation nachprüfen oder ihn auf mögliche
Fehler aufmerksam machen. Eine Ausnahme gelte allenfalls dann, wenn der Fehler offenkundig sei (Az.: 1 U 2046/98).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Unternehmens ab. Die Firma hatte für eine Brückensanierung einen zu geringen Arbeitslohn angesetzt. Da sie etwa 25 Prozent günstiger war
als der nächste Bieter erhielt sie den Auftrag. Als sich später der Kalkulationsirrtum herausstellte, verlangte die Firma eine Nachzahlung in Höhe von knapp 135 000 Mark (rund 69 000 Euro). Das Landgericht Koblenz hatte dieser Klage zunächst stattgegeben.
Newsletter - 1x monatlich mit aktuellen Meldungen, Interviews und Terminen Jobletter / Newsletter