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Leistungsabgrenzung: Kann eine unvollständige Ausführungsplanung durch Arbeitsanweisungen vor Ort geheilt werden?

Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz
Veröffentlicht am: 7. März 2013
Kategorie:

# 07.03.2013

BGH bestätigt eingeschränkte Mängelbeseitigung während Bauausführung. Zusätzliche Arbeitsanweisungen dürfen Ausführungsplanung nicht ersetzen. Ergänzungen Aufgabe des Planers

Getrennte Planung und Bauüberwachung

Im obigen Fall waren die Leistungsphase 5 und 8 einheitlich beauftragt. In der Praxis stellt sich aber noch die Frage, was gilt, wenn für Planung und Bauüberwachung unterschiedliche Büros beauftragt wurden? Dann muss derjenige Defizite oder Ergänzungen bei der Ausführungsplanung bearbeiten, der mit der Ausführungsplanung beauftragt worden ist.


Beispiel:

Die Bauüberwachung gibt Defizite der Ausführungsplanung an das mit der Leistungsphase 5 beauftragte Büro zur Klärung weiter. Dieses Büro ergänzt die Ausführungsplanung durch eine zeichnerische, textliche oder sonst geeignete Angabe und gibt sie an die Bauüberwachung und gegebenenfalls das ausführende Unternehmen zurück.



QUELLEN UND VERWEISE:

Planungsbüro professionell (PBP)