Öffentliche Aufträge: Mehr Rechte für Bieter unterhalb der Schwellenwerte
# 13.01.2010
Das Landgericht (LG) Potsdam hat die Rechte von Bietern bei öffentlichen Planungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte (= Honorar unter 206.000 Euro, ab 1.1.2010: unter 193.000 Euro) gestärkt.