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Öffentliche Aufträge: Mehr Rechte für Bieter unterhalb der Schwellenwerte

Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz
Veröffentlicht am: 13. Jan. 2010
Kategorie:

# 13.01.2010

Das Landgericht (LG) Potsdam hat die Rechte von Bietern bei öffentlichen Planungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte (= Honorar unter 206.000 Euro, ab 1.1.2010: unter 193.000 Euro) gestärkt.


QUELLEN UND VERWEISE:

Wirtschaftsdienst für Ingenieure und Architekten (WIA)