Zum Hauptinhalt springen

Schlussrechnung: Herstellen der Prüffähigkeit im Prozess kann Phyrrhus-Sieg sein

Verfasst von: Pressestelle
Veröffentlicht am: 7. Okt. 2004
Kategorie:

# 08.10.2004

Nach Auffassung des OLG Nürnberg ist es nicht die Aufgabe des Rechnungsempfängers, Ihnen alle Fehler vorzuhalten und Angaben für die richtige Rechnung zu machen

Unser Tipp:

Fragen Sie bei Unklarheiten besser gleich den Sachverständigen. Das kostet Sie zwar auch etwas, ist aber deutlich schneller und günstiger, als wenn der Streit um Ihre Honorarrechnung vor Gericht ausgefochten wird.



QUELLEN UND VERWEISE:

Planungsbüro professionell (PBP)