Schlussrechnung: Herstellen der Prüffähigkeit im Prozess kann Phyrrhus-Sieg sein
# 08.10.2004
Nach Auffassung des OLG Nürnberg ist es nicht die Aufgabe des Rechnungsempfängers, Ihnen alle Fehler vorzuhalten und Angaben für die richtige Rechnung zu machen
Unser Tipp:
Fragen Sie bei Unklarheiten besser gleich den Sachverständigen. Das kostet Sie zwar auch etwas, ist aber deutlich schneller und günstiger, als wenn der Streit um Ihre Honorarrechnung vor Gericht ausgefochten wird.