Tragwerksplaner darf anrechenbare Kosten schätzen
# 23.09.2009
Verweigert ein Auftraggeber dem Tragwerksplaner die Bekanntgabe der anrechenbaren Kosten, genügt er seiner Darlegungslast, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt.