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Tragwerksplaner darf anrechenbare Kosten schätzen

Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz
Veröffentlicht am: 22. Sep. 2009
Kategorie:

# 23.09.2009

Verweigert ein Auftraggeber dem Tragwerksplaner die Bekanntgabe der anrechenbaren Kosten, genügt er seiner Darlegungslast, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt.


QUELLEN UND VERWEISE:

Wirtschaftsdienst für Ingenieure und Architekten (WIA)