Versicherung: Neue Haftpflichtverträge decken Asbestrisiko nicht mehr ab
# 04.04.2005
Wenn Ihr Versicherer Ihnen einen Vorschlag zur Aktualisierung Ihrer Berufshaftpflichtversicherungspolice unterbreitet, sollten Sie mit ihm das Kleingedruckte genau durchgehen. Prüfen Sie in erster Linie, ob Sie noch Deckung für Asbestschäden genießen. Die meisten Versicherer gewähren in neuen Verträgen für das Asbestrisiko nämlich keinen Versicherungsschutz mehr.