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Vertragsrecht - Kundiger Bauherr hat Mitverantwortung bei Abnahme

Verfasst von: Redaktion
Veröffentlicht am: 14. Jan. 2003
Kategorie:

# 15.01.2003

Ein sachkundiger Bauherr trägt Mitverantwortung bei der Abnahme. Im Hinblick auf den Vorbehalt der Vertragsstrafe wird der Planer von seiner Beratungspflicht bei der Abnahme befreit, wenn der Bauherr selbst sachkundig ist. Diese erfreuliche Feststellung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie als Architekt oder Ingenieur von dem Urteil profitieren.

Az: 5 U 31/01

Ein sachkundiger Bauherr trägt Mitverantwortung bei der Abnahme. Im Hinblick auf den Vorbehalt der Vertragsstrafe wird der Planer von seiner Beratungspflicht bei der Abnahme befreit, wenn der Bauherr selbst sachkundig ist. Diese erfreuliche Feststellung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 22.3.2002 (Az: 5 U 31/01) getroffen.



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