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Zustandekommen von Planungsverträgen: Neues Urteil

Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz
Veröffentlicht am: 11. Aug. 2010
Kategorie:

# 12.08.2010

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit aktuellem Urteil konkrete Regeln aufgestellt, wann ein mündlich geschlossener Planungsvertrag zustande gekommen ist.

Wichtig:

Im vorliegenden Fall waren alle Kriterien erfüllt worden. Das Zustandekommen des Vertrags war also unstreitig. Für die sonstige Praxis gilt der Grundsatz "je mehr desto besser". Aus der Erfahrung mit Gerichten kann davon ausgegangen werden, dass allein die Erfüllung der letzten beiden Punkte nicht ausreicht. (Urteil vom 23.4.2010, Az: 19 U 12/08)



QUELLEN UND VERWEISE:

Wirtschaftsdienst für Ingenieure und Architekten (WIA)