Zustandekommen von Planungsverträgen: Neues Urteil
# 12.08.2010
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit aktuellem Urteil konkrete Regeln aufgestellt, wann ein mündlich geschlossener Planungsvertrag zustande gekommen ist.
Wichtig:
Im vorliegenden Fall waren alle Kriterien erfüllt worden. Das Zustandekommen des Vertrags war also unstreitig. Für die sonstige Praxis gilt der Grundsatz "je mehr desto besser". Aus der Erfahrung mit Gerichten kann davon ausgegangen werden, dass allein die Erfüllung der letzten beiden Punkte nicht ausreicht. (Urteil vom 23.4.2010, Az: 19 U 12/08)