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Digitale Baugenehmigung: Ingenieurkammern unterstützen mit Datenbank

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 24. Sep. 2020
Kategorie:

# 02.10.2020

Gesetz verpflichtet öffentliche Verwaltungen bis Ende 2022 zu Online-Angebot. Zugang nur für qualifizierte Planer vorgesehen. XBau-Standard für Datenaustausch kostenfrei verfügbar

Onlinezugangsgesetz: Digitale Verwaltung bis Ende 2022

2022 sollen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland auch digital erfolgen können. Foto: Tim Reckmann / Pixelio
2022 sollen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland auch digital erfolgen können. Foto: Tim Reckmann / Pixelio

Die Digitalisierung im Bauwesen ist ohne entsprechende Anpassungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung nicht vollständig realisierbar. Bis Ende 2022 soll sich hier noch einiges tun.

Bereits 2017 wurde das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" (Onlinezugangsgesetz bzw. OZG) verabschiedet.

Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre jeweiligen Verwaltungsleistungen, darunter Baugenehmigungen, bis zur genannten Frist digital anzubieten.


Abfrage der Bauvorlageberechtigung durch neue Datenbank

Mit der Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbank zur automatisierten Abfrage der Bauvorlageberechtigung wollen die Architekten- und Ingenieurkammern die Umsetzung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens unterstützen. Man bringe sich so aktiv in das Musterverfahren des staatlichen IT-Planungsrates ein, heißt es von den Kammern.


Anträge für Baugenehmigungen nur durch Fachplaner

Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, sieht darin eine eindeutige Verbesserung für die Verbraucher: "Für den öffentlichen und privaten Bauherrn bietet eine digitale Abfrage über Kammerlisten und Berufsverzeichnisse die Sicherheit, dass nur qualifizierte Planerinnen und Planer Baugenehmigungen beantragen."


Datenaustausch basiert auf XBau-Standard

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens haben sich 30 Architekten- und Ingenieurkammern zur Unterzeichnung eines "Letter of Intent" (LoI) bereit erklärt. Gegenstand des LoI ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der Länderkammern zur Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank, die über den XBau-Standard in den Digitalisierungsprozess eingebunden ist.



QUELLEN UND VERWEISE:

Versionen des Standards XBau