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Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub: Was Tarifverträge für Bauingenieure vorgeben | Teil 1: Angestellte im Planungsbüro

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 27. Sep. 2017
Kategorie:
  • Beschäftigung und Gehalt im Bauingenieurwesen sehr heterogen
  • Unterschiedliche Tarifverträge für Planungsbüros, Baugewerbe und öffentlichen Dienst
  • ASIA-Tarifvertrag oft Grundlage für Anstellungsverträge in Ingenieurbüros

Bauingenieurwesen: Vielfalt bei Gehalt und Beschäftigung

Aufgrund der Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten, sei es im Ingenieurbüro, einem ausführenden Bauunternehmen oder den diversen Bauämtern und Behörden der öffentlichen Verwaltung, lässt sich kein einheitliches Bild der Gehalts- und Lohnstrukturen im Bauingenieurwesen zeichnen. Diese Tatsache spiegelt sich auch durch persönliche Erfahrungen und Meinungen der Bauingenieure wieder, wie ein Blick in das Fachforum auf bauingenieur24 zeigt (siehe Quellen und Verweise).
ASIA_Tarifvertrag
Der Tarifvertrag für Angestellte in Planungsbüros erscheint seit 1980 jährlich. Abb.: ASIA​​​​​
Dennoch lassen sich einzelne Rahmenbedingungen und gesetzliche Festlegungen, nach denen ein Bauingenieur seine Tätigkeit ausüben sollte, klar benennen. Dazu zählen vor allem die zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge. bauingenieur24 stellt in einer dreiteiligen Serie die relevanten Tarifverträge für angestellte Bauingenieure in privaten Planungsbüros und Bauunternehmen sowie dem öffentlichen Dienst vor.

Tarifverträge regeln u.a. Gehalt, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch

Tarifverträge bieten sowohl Beschäftigten als auch Unternehmen eine Orientierung bei Fragen der Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaubsanspruch der jeweiligen Branche. Darüber hinaus regeln sie die Merkmale der konkreten Tätigkeiten, die sonstigen Arbeitsbedingungen oder auch den Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverhältnissen.

ASIA-Tarifvertrag gibt Gehalt und Arbeitsbedingungen in Planungsbüros vor

Tarifgehalt_Planungsbüro
Die Grafik stellt die drei für Bauingenieure und Architekten geltenden Gruppen (IA 1-3) des ASIA-Tarifvertrages dar. Angegeben sind jeweils die Tätigkeitsmerkmale sowie das monatliche Mindesteinkommen. Abb.: bauingenieur24

Für Bauingenieure - die in einem Planungsbüro angestellt sind - gibt es in Deutschland nur einen relevanten Tarifvertrag. Der "Tarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros" wird seit 1980 jährlich zwischen dem ASIA (Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten) und der Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft neu geschlossen.

Der Tarifvertrag besteht aus einem Rahmentarifvertrag und einem Gehaltstarifvertrag. Der Rahmentarifvertrag enthält unter anderem Angaben zur Arbeitszeit und Probezeit, zum Anspruch auf Urlaub und eine betriebliche Sondervergütung ("Urlaubsgeld" bzw. "Weihnachtsgeld") sowie zur Anwendung im Falle von Werkverträgen. Seit 2012 entfällt eine Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV), seit 2011 die Vorgaben zur Vereinbarung von Altersteilzeit.

Seinem Namen entsprechend, gilt der Tarifvertrag für Planungsbüros nicht nur für voll ausgebildete Angestellte, sondern auch für Auszubildende und Praktikanten. Die maximale Probezeit wird mit fünf Monaten angegeben, Angestellte über 18 Jahre erhalten 30 Tage Urlaub.

Gehaltstarifvertrag: Einstufung in vier Gehaltsgruppen

Im Gehaltstarifvertrag werden insgesamt vier Gruppen von Beschäftigten festgelegt. Dazu zählen

  • Auszubildende
  • Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten
  • Kaufmännische und Verwaltungsangestellte
  • Angestellte in der Datenverarbeitung.

Das Gehalt der jeweiligen Gruppen richtet sich nach den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen sowie der individuellen Ausbildung bzw. Berufserfahrung. Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt eine Rolle bei der Vergütung.

Anhand der derzeit gültigen Gehaltstabelle gemäß Tarifvertrag ergibt sich beispielsweise für einen erfahrenen Bauingenieur in leitender Funktion mit Budgetverantwortung (Gruppe IA 2) ab dem ersten Jahr ein monatliches Gehalt von 3.952 Euro brutto. Ein Bautechniker oder Bauzeichner mit "umgrenzten Aufgaben, die nach Anleitung zu erledigen sind" (Gruppe T 3) erhält im ersten Jahr ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 2.583 Euro.

Die Angaben der Gehaltstabelle entsprechen tariflichen Mindestsätzen, es kann jedoch jederzeit auch ein höheres Gehalt außertariflich vereinbart werden.

Tarifvertrag für Planungsbüros in der Praxis

Der Tarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros wird in der Fachwelt häufig als wenig beachtet dargestellt. bauingenieur24 sprach mit dem Leiter der Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes ASIA, Wolfgang Staubach, über die tatsächliche Wahrnehmung des Tarifvertrags.

Tarifliche Einigung ohne Mitgliedschaft in Gewerkschaft oder Verband möglich

Von den beschriebenen Unternehmen sind längst nicht alle Arbeitgeber Mitglieder des ASIA. Die Inhalte sind jedoch für alle im Geltungsbereich des Tarifvertrags erfassten Unternehmen und deren Beschäftigte gültig, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft. "Die Bestimmungen greifen immer dann, sobald in einem Einzelarbeitsvertrag auf den Tarifvertrag Bezug genommen wird", erläutert Staubach.

QUELLEN UND VERWEISE:

Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub: Was Tarifverträge für Bauingenieure vorgeben | Teil 2: Angestellte im Bauunternehmen
Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub: Was Tarifverträge für Bauingenieure vorgeben | Teil 3: Angestellte im öffentlichen Dienst
Thema Gehalt im bauingenieur24-Fachforum
ASIA - Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten