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Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub: Was Tarifverträge für Bauingenieure vorgeben | Teil 3: Angestellte im öffentlichen Dienst

Verfasst von: Fabian Hesse
Veröffentlicht am: 5. Juni 2018
Kategorie:

# 13.06.2018

Beschäftigung und Gehalt im Bauingenieurwesen sehr heterogen. Unterschiedliche Tarifverträge für Planungsbüros, Baugewerbe und öffentlichen Dienst. Strikte Entgelteinteilung nach Berufsabschluss bei Ämtern und Behörden

Bauingenieure bei Bund, Ländern und Kommunen vielseitig einsetzbar

Als tarifbeschäftiger Bauingenieur im öffentlichen Dienst zu arbeiten, bringt nicht selten ein Büro in einem historischen Staatsgebäude (im Bild: Staatskanzlei in Erfurt) mit sich. Foto: Karl-Heinz Laube / Pixelio
Als tarifbeschäftiger Bauingenieur im öffentlichen Dienst zu arbeiten, bringt nicht selten ein Büro in einem historischen Staatsgebäude (im Bild: Staatskanzlei in Erfurt) mit sich. Foto: Karl-Heinz Laube / Pixelio

Der öffentliche Dienst bietet für Bauingenieure, Bautechniker und Bauzeichner vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten, darunter solche in kommunalen Bauämtern, im öffentlichen Liegenschaftsmanagement oder aber auch in der Wissenschaft. Alle Anstellungsarten im öffentlichen Dienst werden auf der Grundlage von Tarifverträgen geschlossen. Je nachdem, für welchen Dienstherrn (Bund, Länder, Kommunen) man tätig ist, können zwei unterschiedliche Verträge gelten.

Die Arbeitskonditionen für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen sind im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt. Ist man bei einer Einrichtung oder Behörde eines Bundeslandes angestellt, gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die beiden Tarifverträge sind inhaltlich nahezu identisch. In Hessen gilt abweichend der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H).


Tarifverträge für drei Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst gültig

Der Geltungsbereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes umfasst rund drei Millionen Beschäftigte aus einer Vielzahl an Berufsgruppen. In den wiederkehrenden Tarifverhandlungen vertritt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gemeinsam mit der dbb-tarifunion die Interessen der Arbeitnehmer. Die für das Bauwesen eintretende Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt IG-BAU wird hier ebenfalls repräsentiert.

Den Gewerkschaften steht auf Bundes- und Kommunalebene das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gegenüber. Auf Landesebene vertritt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die jeweiligen Arbeitgeber.


Bislang keine einheitliche Arbeitszeit auf Landesebene

Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst gliedern sich in der Regel in zwei Teile. Der "Allgemeine Teil" regelt unter anderem die allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeit, die Eingruppierung und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der "Besondere Teil" (BT) enthält Bestimmungen für einzelne Sparten (z.B. Verwaltung, Krankenhäuser etc.).

Seit 2010 gibt es bei der Vergütung nur noch geringe Unterschiede (z.B. Jahressonderzahlungen) zwischen den Tarifgebieten Ost und West. Die Regelung der Wochenarbeitszeit (Bundesländer) wurde hingegen bislang nicht vereinheitlicht (von 38:42 h bis 40:06 h). Allerdings ist die Vereinbarung flexibler Arbeitszeitmodelle unter der Nutzung von Arbeitszeitkonten inzwischen möglich. Die Arbeitszeit bzw. ein Bereitschaftsdienst darf grundsätzlich nicht mehr als 13 bzw. 16 Stunden betragen.


Verschwiegenheitspflicht und Versetzung als berufliche Besonderheiten

Die Beschäftigten erhalten nach § 8 TVöD neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung auch Zeitzuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit. Zu den weiteren Besonderheiten und Verpflichtungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zählen unter anderem die Möglichkeit der Versetzung oder Abordnung sowie eine über das Arbeitsverhältnis hinaus geltende Verschwiegenheitspflicht.

Eine weitere Besonderheit besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West. Wer das 40. Lebensjahr vollendet hat und zusätzlich bereits mindestens 15 Jahre im öffentlichen Dienst tätig war, ist prinzipiell unkündbar. Alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub.


Jobs für Bauingenieure als Technische Tarifbeschäftigte

Die Entgeltgruppen werden im öffentlichen Dienst mit E 1 bis E 15 wiedergegeben, innerhalb derer es jeweils sechs Entgeltstufen gibt. Der Aufstieg in die nächst höhere Stufe erfolgt in der Regel gemäß der Dauer der Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgeber. Für verbeamtete Fachkräfte (z.B. Bauassessor im höheren technischen Verwaltungsdienst oder Bauoberinspektor im gehobenen bautechnischen Dienst) gilt die Einteilung in eigene Besoldungsgruppen (A1 bis A15).

Werden Bauingenieure, Bautechniker oder Bauzeichner für den öffentlichen Dienst gesucht, sprechen die ausschreibenden Behörden und Unternehmen zumeist von "Technischen Tarifbeschäftigten" bzw. "Tarifbeschäftigte mit technisch-wissenschaftlicher Hochschulbildung".


Berufsabschluss für Entgelteingruppierung entscheidend

Die Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfolgt strikt nach Berufsabschluss. So gelten für Absolventen einer "Fachhochschule" oder mit einem "Bachelor"-Titel die Entgeltgruppen 9b bis 12. Hier können neben Bauingenieuren auch Bautechniker die ein oder andere Stelle finden, wenn sie einen entsprechenden Abschluss vorweisen können.

Für einen "Master of Science" bzw. "Master of Engineering" sowie für "Diplom"-Ingenieure mit Universitätsabschluss erfolgt eine Eingruppierung in E 13 bis E 15.


Großer Interpretationsspielraum für Tätigkeitsbeschreibung

Die Grafik zeigt drei Beispiele (jeweils Neueinstellung - Stufe 1) für das Gehalt von Bauingenieuren (Bautechnikern) im öffentlichen Dienst. Angegeben sind jeweils die erforderlichen Abschlüsse sowie das monatliche Bruttogehalt. Abb.: bauingenieur24
Die Grafik zeigt drei Beispiele (jeweils Neueinstellung - Stufe 1) für das Gehalt von Bauingenieuren (Bautechnikern) im öffentlichen Dienst. Angegeben sind jeweils die erforderlichen Abschlüsse sowie das monatliche Bruttogehalt. Abb.: bauingenieur24

Die Beschreibung der inhaltlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Gehaltsgruppen lässt, anders als bei den fachlichen, viel Spielraum für Interpretationen.

So geben die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes für die Gehaltsgruppen ab E 9b vor, dass es sich um Beschäftigte handelt, "deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert." Eine höhere Eingruppierung (bis E 12) wird mit größerer "Verantwortung" und "Fachkenntnis" bzw. "besonderer Schwierigkeit und Bedeutung" begründet.

Für die Unterscheidung beispielsweise zwischen den Gehaltsgruppen E 13 und E 14 geben die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes unter anderem an, dass es sich bei der Entgeltgruppe E 14 um Beschäftigte handelt, "deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt". Auch die Unterstellung von anderen Beschäftigten kann in den höheren Entgeltgruppen ein Tätigkeitsmerkmal sein.


Leistungsbezogenes Gehalt als Prämienzahlung möglich

Hin und wieder wird in Stellenanzeigen auf die Möglichkeit hingewiesen, eine "leistungsbezogene Vergütung" bzw. "leistungsorientierte Bezahlung (LOB)" erhalten zu können. Dies bezieht sich auf die Möglichkeit, einen Teil des Gehalts (1 bis 8 %) an die jeweilige Leistung zu koppeln.

Das zusätzliche Gehalt wird dann zumeist als einmalige Prämie ausgezahlt. Ist eine Stelle dringend zu besetzen oder greifen andere Voraussetzungen, kann vom Arbeitgeber eine Arbeitsmarktzulage angeboten werden.


Nach erstem Jahr mindestens 4.000 Euro pro Monat mit Master oder Diplom

Bei einer erstmaligen Beschäftigung im öffentlichen Dienst bedeutet die für Akademiker unterste Entgeltgruppe (E 9b) ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 2.711,10 Euro. Inklusive Jahressonderzahlung ergibt sich damit ein Bruttojahresverdienst um die 35.000 Euro. Nach dem ersten Jahr im öffentlichen Dienst erhält man dann aufgrund der Stufenregelung bereits rund 300 Euro brutto mehr im Monat.

Als Diplom-Ingenieur oder Bauingenieur mit Masterabschluss bedeutet der Berufseinstieg bzw. Wechsel in den öffentlichen Dienst mindestens ein Gehalt in Höhe von 3.657,34 Euro brutto (E 13, Stufe 1). Nach einem Jahr liegt das Bruttogehalt für Bauingenieure mit Diplom- oder Masterabschluss dann in jedem Fall über der Marke von 4.000 Euro.


Tarifverträge für öffentlichen Dienst in der Praxis

Mitunter finden sich Stellenanzeigen, in denen Hochschulabsolventen für Leitungsaufgaben gesucht werden und dennoch nur die Eingruppierung in E 12 geboten wird. Hier gilt es, die weiteren Umstände der Beschäftigung (Arbeitsmarktsituation, Möglichkeit der LOB, Sondervereinbarungen) genau zu prüfen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die individuelle Eingruppierung unter anderem auch maßgeblich davon abhängt, ob und wie lange man bereits im öffentlichen Dienst gearbeitet hat.



QUELLEN UND VERWEISE:

Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub: Was Tarifverträge für Bauingenieure vorgeben | Teil 1: Angestellte im Planungsbüro
Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub: Was Tarifverträge für Bauingenieure vorgeben | Teil 2: Angestellte im Bauunternehmen
Thema Gehalt im bauingenieur24-Fachforum