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Neue Eurocodes 2 - Praxisfragen zur Einführung von neuen Baubestimmungen

Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz
Veröffentlicht am: 7. Juni 2012
Kategorie:

# 08.06.2012

Die Einführung der neuen Eurocodes führt in der Praxis dazu, dass die bisherigen Normen praktisch von heute auf morgen aus der Liste der technischen Baubestimmungen gestrichen werden. Planungsbüros, insbesondere Büros der Tragwerksplanung fragen sich, wie sie darauf reagieren müssen, vor allem, wenn sie mitten im Planungsprozess stecken?

Die Fragestellungen in der Praxis

Planen und Bauen nach welcher Norm?, Foto: Erich Westendarp / Pixelio
Planen und Bauen nach welcher Norm?, Foto: Erich Westendarp / Pixelio

Das erste Problem besteht darin, dass eine Übergangsfrist fehlt. So ist unklar, welche Normen zugrunde zu legen sind, wenn die Tragwerksplanung vor Einführung der Eurocodes begonnen hat und nach deren Einführung endet. Im Extremfall könnte der Auftraggeber einwenden, dass das Bauwerk - zum Zeitpunkt kurz vor Fertigstellung der Planung - nicht den aktuellen technischen Baubestimmungen entspricht.

Ähnliche Fragen stellen sich, wenn eine Planungslösung nach den bisherigen Baubestimmungen und den neuen Eurocodes unterschiedliche Kosten zur Folge hätte. Welche Lösung hätte der Planer erarbeiten müssen?

Behörde um Auskunft bitten
Als Planungsbüros schulden Sie grundsätzlich eine genehmigungsfähige Planung. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Bauaufsichtsbehörden mit ins Boot zu nehmen und sie um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten:

  1. Darf man nach dem Stichtag der Einführung der Eurocodes noch nach den ursprünglichen Normen bauen lassen, wenn ein geprüfter Standsicherheitsnachweis vorliegt? Oder muss man diesen Bauabschnitt, der bereits genehmigt ist, nochmal nach den neuen Eurocodes 2 genehmigen lassen?
  2. Wird eine nach den bisherigen DIN-Normen erstellte Planung unmittelbar nach Einführung der Eurocodes noch bauaufsichtlich genehmigt (Prüfstatik)?
  3. Werden bei der stichprobenartigen Kontrolle durch den Prüfingenieur vor Ort die Eurocodes zugrunde gelegt, wenn die Prüfung unmittelbar nach Einführung der Eurocodes erfolgt, die Planung aber auf den bisherigen Normen beruht?


Praxishinweis

Reichen Sie entsprechende Fragen schriftlich bei den Behörden ein. Wenden Sie sich am besten an die übergeordnete Behörde in Ihrem Bundesland. Sie ist Ihr Ansprechpartner, weil die technischen Baubestimmungen von dort stammen und die örtlichen Bauaufsichtsbehörden an dieser Stelle in der Regel weisungsgebunden sind.



QUELLEN UND VERWEISE:

Wirtschaftsdienst für Ingenieure und Architekten (WIA)