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Subunternehmen nicht abwerten

Verfasst von: Peter Kalte
Veröffentlicht am: 18. Juli 2013
Kategorie:

# 23.07.2013

Auftraggeber zu Unrecht skeptisch. Bewerber und Nachunternehmer bilden laut Beschluss Einheit. Spezialisierung für Berufseinsteiger von Vorteil

Berufseinstieg als Subunternehmer

Der Einstieg in die Baubranche führt für viele kleine Büros zunächst nur über die Rolle als Subunternehmen. Foto: Rainer Sturm  / Pixelio
Der Einstieg in die Baubranche führt für viele kleine Büros zunächst nur über die Rolle als Subunternehmen. Foto: Rainer Sturm / Pixelio

Bei VOF-Verfahren haben kleinere Planungsbüros und Berufseinsteiger überhaupt nur eine reelle Chance, wenn Sie bei größeren Büroeinheiten als Subunternehmer in die Bewerbung einsteigen. Schließlich fehlen ihnen meist die Referenzen oder die Umsatzzahlen, die gefordert werden.

Der Gütestelle Honorar- und Vergaberecht (GHV) werden immer wieder Vergabeunterlagen der Empfehlungen vorgelegt, bei denen der Einsatz von Subunternehmern zu einer Abwertung führt. Die GHV hat dies schon immer kritisch bewertet und Auftraggebern davon abgeraten, da ein belastbarer Grund dazu noch nie erkennbar war, auch wenn man den Ansatz verstehen kann, dass der Auftraggeber lieber einen Auftragnehmer ohne Subunternehmer will.


Nachunternehmer kein Ausschlussgrund

In einem Beschluss hat die Vergabekammer Sachsen im letzten Jahr klargestellt, dass der Bewerber insgesamt mit seinen Subunternehmern als Einheit zu werten ist:

"Die Berücksichtigung des bloßen Nachunternehmereinsatzes als Kriterium im Teilnahmewettbewerb ist vergaberechtswidrig. Die Aussage, dass ein Teilnehmer Nachunternehmer einsetzt, lässt nicht ohne weitere Kenntnis der tatsächlichen Eignung den Rückschluss zu, dass der Bieter weniger geeignet ist als ein Bieter, der die Leistung als Eigenleistung erbringt. Für einen entsprechenden allgemeinen Erfahrungssatz fehlen sachgerechte Erwägungen. Ein "Kern" an eigener Leistungsfähigkeit darf nicht gefordert werden." (VK Sachsen, 10.02.2012 - 1/SVK/001-12)


Spezialisierung bringt Vorteile

Die Vorzüge eines kleineren Unternehmens oder auch von Berufseinsteigern gegenüber den Großen der Branche sind durchaus gegeben. Sie sind für den Auftraggeber und den Hauptplaner vor allem speziell dann interessante Partner, wenn sie über Detailerfahrung verfügen, die der Hauptplaner nicht hat. Bei Spezialisten gilt das im Übrigen häufig. Werden aber Bewerber mit Subunternehmern abgewertet, wird kein großer Planer einen kleineren Planer mit ins Boot nehmen, da er seine Chancen dadurch verschlechtern würde.


Die GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V.

ist eine Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsstelle, bei der Auftraggeber und Auftragnehmer eine neutrale Beratung, eine Schlichtung oder ein Schiedsgutachten in Honorar- und Vergaberechtsfragen erhalten. Damit die GHV die hohen Anforderungen an Objektivität und Neutralität ihrer Tätigkeit erfüllen kann, ist sie als gemeinnütziger Verein konzipiert und anerkannt.