Zum Hauptinhalt springen

Umbau: mitverarbeitete Bausubstanz einzeln abrechenbar

Verfasst von: Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Osterode/Harz
Veröffentlicht am: 18. Dez. 2013
Kategorie:

# 06.01.2014

Landgericht fällt wichtige Entscheidung zu Anrechenbaren Kosten. Trennung von Planungsleistungen klar benannt. Urteil auch für HOAI 2013 gültig

Grundsatz-Urteil von 1986 gilt noch

Dabei beziehen sich die Richter auf die Grundsatz-Entscheidung des BGH (Urteil vom 19.6.1986, Az. VII ZR 269/84) zu einer alten HOAI-Fassung und aktualisieren sie für die heutige Planungspraxis.


Praxishinweis

Die Görlitzer Entscheidung gilt auch für die HOAI 2013. Ihr lagen nämlich HOAI-Regelungen zugrunde, die mit denen der HOAI 2013 vergleichbar sind (Mitverarbeitete Bausubstanz, Besondere Leistungen im Bestand, Umbauzuschlag).



QUELLEN UND VERWEISE:

Planungsbüro professionell (PBP)