Bei Wärmedämmung erlaubt NRW jetzt den Überbau
# 29.07.2011
Dank einer gesetzlichen Änderung haben Gebäudeeigentümer bei Maßnahmen zur energiesparenden Wärmedämmung jetzt grundsätzlich ein Recht zum sogenannten Überbau. Das heißt: Ihr Haus darf nun über die Grenze zum Nachbargrundstück hinausragen - jedoch nur bei entsprechenden Vorbedingungen.