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Bei Wärmedämmung erlaubt NRW jetzt den Überbau

Verfasst von: Michael Braun
Veröffentlicht am: 28. Juli 2011
Kategorie:

# 29.07.2011

Dank einer gesetzlichen Änderung haben Gebäudeeigentümer bei Maßnahmen zur energiesparenden Wärmedämmung jetzt grundsätzlich ein Recht zum sogenannten Überbau. Das heißt: Ihr Haus darf nun über die Grenze zum Nachbargrundstück hinausragen - jedoch nur bei entsprechenden Vorbedingungen.