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Eckdaten des Referentenentwurfs zum Energiepass / EnEV 2006

Verfasst von: Bernd Utesch, Christian Wieg
Veröffentlicht am: 1. Juni 2006
Kategorie:

# 02.06.2006

"Spezielle Fortbildung" für Aussteller von Energieausweisen erforderlich / Übergangsfristen bei der Einführung der neuen EnEV

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Nach dem Referentenentwurf ist vorgesehen, Absolventen von Hoch- oder Fachhochschulen der Studienrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau und Elektrotechnik sowie – speziell für Wohngebäude – Innenarchitekten, Handwerksmeister (Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation, Schornsteinfegerwesen), staatlich anerkannte Techniker (Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik) eine Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen für bestehende Gebäude und von Modernisierungsempfehlungen zu erteilen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Energie sparendes Bauen war Ausbildungsschwerpunkt während des Studiums oder nach dem Studium wurden zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Bau- oder Anlagentechnik erworben
  • die Bauvorlageberechtigung ist vorhanden
  • erfolgreiche Teilnahme an einer speziellen Fortbildung (diese "spezielle Fortbildung" wird in Anhang 11 der EnEV näher beschrieben, demnach sind Ausbildungsinhalte aus der Bauphysik und Wärmetechnik vorgeschrieben)


Übergangsregelungen

Der vorliegende Referentenentwurf sieht eine Reihe von Übergangsfristen vor. So gilt für Wohngebäude, die erstmals einen Energieausweis erhalten, eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der EnEV, wenn sie bis 1965 errichtet wurden. Bei jüngeren Gebäuden verlängert sich die Übergangsfrist auf 18 Monaten, bei Nichtwohngebäuden sind es sogar 24 Monate. Zudem werden bereits vorhandene Energiebedarfsausweise gemäß der aktuell gültigen EnEV sowie nach den Bestimmungen der Wärmeschutzverordnung ausgestellte Wärmebedarfsausweise weiterhin anerkannt. Gleiches gelte für Energieausweise, die freiwillig von den Gebietskörperschaften oder auf deren Veranlassung nach einheitlichen Regeln erstellt wurden.



QUELLEN UND VERWEISE:

Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.