Energiepass für Gebäude kommt später
# 23.12.2005
Wie die Deutsche Energie Agentur (dena) diese Woche mitteilte, verschiebt sich die Einführung des Energiepass auf "voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres"
Der Pass soll für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen und kräftige Impulse für
Modernisierungsmaßnahmen und Investitionen in die energetische Gebäudesanierung geben. Bevor der Energiepass in Deutschland zur Pflicht werden kann, muss die Bundesregierung die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Ein erster Schritt war in diesem Jahr die Verabschiedung des neuen Energieeinsparungsgesetzes. Es fehlt noch eine neue
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2006, in der die Details für den Energiepass festgelegt werden. Erst nach In-Kraft-Treten der EnEV müssen Gebäudeeigentümer den Energiepass erstellen lassen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, verkaufen oder vermieten wollen, teilte die dena mit.
Das gilt sowohl für bestehende Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude. Für Neubauten sind Energiepässe nichts Neues: Hier gilt die Pflicht schon seit 2002. Aufgrund der EU-Vorgaben gilt grundsätzlich: Der Energiepass muss
die Gesamteffizienz eines Gebäudes anzeigen, Vergleichswerte liefern und Modernisierungstipps geben. Die Darstellung und die Inhalte werden abschließend erst mit der neuen Energieeinsparverordnung festgelegt. Klar ist jedoch, dass die Kerninformation des
Energiepasses, die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes allgemein verständlich und bundesweit einheitlich darstellen soll.
Um die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie vorzubereiten, führte die dena in enger Kooperation mit den zuständigen Ministerien im Jahr 2004 einen bundesweiten Feldversuch zum Energiepass durch. Während dieses einjährigen Praxistests wurden über 4.000 bedarfsorientierte Pässe für unterschiedlichste Gebäude ausgestellt. Die Erkenntnisse aus diesem Praxistest fließen in die Energieeinsparverordnung 2006 (EnEV) ein. Im dena-Feldversuch kostete der Energiepass im Kurzverfahren weniger als 200 Euro bei Einfamilienhäusern und weniger als 300 Euro bei Mehrfamilienhäusern. Das Kurzverfahren reicht dabei vollkommen aus, um die EU-Gebäuderichtlinie zu erfüllen.
Damit sich ein Hauseigentümer auf den Energiepass verlassen kann, ist es nach Einschätzung der Energieagentur immer erforderlich, dass ein qualifizierter Aussteller ein Gebäude selbst begutachtet. So genannte "Schnelltests" oder Ferndiagnosen auf Grundlage allgemeiner Checklisten erlauben keine qualifizierte Bewertung. Ausführliche Verfahren sind dann sinnvoll, wenn zum Beispiel das Gebäude ohnehin vor einer Modernisierung genauer analysiert wird oder auf sehr detaillierte Planungsunterlagen zurückgegriffen werden kann.
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