Bauindustrie begrüßt Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetz
# 17.05.2005
Gesetz sieht u.a. Befristung der Beteiligung von Vereinen, Verzicht auf Erörterungstermine in bestimmten Fällen sowie Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz vor
"Die Planung von Infrastrukturprojekten in Deutschland muss vereinfacht werden. Nur so können wir sicherstellen, dass sich Deutschland mit einer leistungsfähigen Infrastruktur im internationalen Standortwettbewerb behaupten kann." Mit diesen Worten begrüßte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Michael Knipper, den Beschluss eines Gesetzentwurfs zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetz) durch das Bundeskabinett am 11. Mai 2005)

Das Gesetz sieht einen Maßnahmenkatalog vor, der von der
Befristung der Beteiligung von Vereinen über den Verzicht auf
Erörterungstermine in bestimmten Fällen bis hin zur Verkürzung des
Rechtsweges auf eine Instanz reicht. Knipper: "Für uns ist dieser
Gesetzentwurf ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der
Investitionsbedingungen und der Voraussetzungen für mehr Wachstum und
Beschäftigung am Standort Deutschland." Dieses Gesetz darf jedoch
nicht durch das geplante Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz konterkariert
werden, forderte Knipper. Es sei wenig hilfreich, wenn der Bau- und
Verkehrsminister in seinem Gesetzentwurf die Fristen für
Umweltschutzverbände bei der Anhörung im Planfeststellungsverfahren
verkürze, gleichzeitig aber der Umweltminister in seinem
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ein erheblich erweitertes
Verbandsklagerecht für bestimmte Infrastrukturmaßnahmen einführen
wolle.
Der Hauptverband kristisiert, dass das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit seinen Vorgaben weit über das hinausgehen wird, was europäisch durch die sogenannte Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie gefordert wird. Anstatt die
Klagerechte von Umweltverbänden auf das europäisch zwingende
Mindestmaß zu beschränken, sollen weitergehende Klagerechte eingeräumt werden. Für den Hauptgeschäftsführer ist dabei "...völlig unverständlich, warum ein Verband
besser gestellt werden soll als tatsächlich betroffene Bürger." Zusätzliche Verbandsklagerechte werden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren weiter verzögern und damit Infrastrukturprojekte zusätzlich behindern oder sogar verhindern, so Knipper.
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