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Die neue Betonnorm EN 206 und die deutsche Anwendungsregel - Teil 1/5

Verfasst von: Pressestelle
Veröffentlicht am: 2. Sep. 2001
Kategorie:

# 10.09.2001

Im ersten Teil wird das Konzept der neuen Betonnorm EN 206 beschrieben

1. Einleitung

Die Baustelle muß sich im Hinblick auf Transportbeton schon bald auf eine geänderte Norm einstellen, Foto: Readymix AG
Die Baustelle muß sich im Hinblick auf Transportbeton schon bald auf eine geänderte Norm einstellen, Foto: Readymix AG

Nicht nur beim Euro und der Rechtschreibung müssen wir uns an neue Normen gewöhnen, sondern auch beim Beton. Denn die alte DIN 1045 wird als EN 206 "europäisiert". Gewohnte Bezeichnungen wie B 25 werden zukünftig wegfallen. Stattdessen beginnen die Festigkeits klassen für Normal- und Schwerbeton mit einem "C" als Abkürzung für "concrete", der englischen Übersetzung von "Beton". Anschließend folgen zwei Zahlen getrennt durch einen Quer strich (z.B. C 30/37). Die erste Zahl steht für die in anderen Ländern übliche Zylinderfestigkeit, die hintere für die in Deutschland praktizierte Würfelfestigkeit. Wer der alten Norm nachtrauert, sollte sich in Erinnerung rufen, dass sie noch einige "alte Zöpfe" enthielt, beispielsweise das Konzept der starren Rezepturen, die im Sommer und Winter immer in gleicher Weise gefahren wurden. Die neue Regelung ist hier deutlich praxisgerechter. - Was ändert sich im Detail? - Was ist in der Praxis zu beachten? - Was sind Expositionsklassen? - Wie verhält es sich mit der Gewährleistung? - Was steckt hinter den Schlagworten "Beton nach Eigenschaften" und "Beton nach Zusammensetzung"? - Welche Auswirkungen gibt es ggf. auf den Preis? Auf alle diese Fragen und noch einige mehr gibt Ihnen diese Beitragsreihe erste Antworten.

Auch wenn die neue Norm wahrscheinlich erst 2002 in Kraft tritt, ist eine frühzeitige Beschäftigung mit ihr sinnvoll. Umso eher ist gewährleistet, dass die Bauausführenden, die Architekten und Bauherren die Vorteile der neuen Norm erkennen und ohne Probleme anwenden, insbesondere dann, wenn es um Ausschreibungen für länger laufende Projekte geht. Diese Broschüre basiert auf dem Stand vom August 2000 und wird bei Bedarf aktualisiert, wenn der Zeitpunkt für die Einführung der Norm endgültig feststeht. Angesichts der Norm-Änderungen ist es vielleicht beruhigend zu wissen, dass sich am gewünschten Ergebnis, sprich, dem Baustoff wenig ändert. Beton bleibt also Beton.


2. Warum eine neue Norm?

Auch die Planer sind bei der neuen Norm nicht außen vor, Foto: Readymix AG
Auch die Planer sind bei der neuen Norm nicht außen vor, Foto: Readymix AG

Da Beton ein sicherheitsrelevanter Baustoff ist, muss er gewisse Anforderungen erfüllen, die üblicherweise in einer Norm stehen - das war praktisch schon immer so. Aber: Die Bildung eines einheitlichen europäischen Wirtschaftsraums verlangt auch eine Vergleichbarkeit des Produktes Beton. Doch die war angesichts der vielen verschiedenen nationalen Normen nicht vorhanden. Die neue EN 206 geht nun endlich in Richtung einer übergeordneten Vereinheitlichung der Regelungen für Beton. Bewährtes soll allerdings nicht geopfert werden und so werden in deutschen Anwendungsregeln einige wenige Bereiche aufgrund des unterschiedlichen Sicherheitsbedürfnisses national geregelt.

Mit der EN 206 wird neben der europäischen Vereinheitlichung auch ein wichtiges nationales Ziel erreicht: ein geschlossenes Normen-Modell von der Bemessung des Betons über seine Herstellung bis zur Bauausführung. Nach der alten DIN 1045 und ihren Ergänzungsnormen gab es hier an einigen Stellen Brüche. So wurde im Bereich der Herstellung des Betons letztlich alles von der Festigkeit des Betons her abgeleitet. Die neue Norm berücksichtigt alle für die Bemessung und Konstruktion sowie die Bauausführung notwendigen Betoneigenschaften. Insgesamt ist die neue Norm technologisch sicherer und anspruchsvoller.


3. Die neuen Normen DIN 1045 / EN 206

Umfang der alten/neuen Norm, Abb.: Readymix AG
Umfang der alten/neuen Norm, Abb.: Readymix AG

In dem neuen Normenkonzept DIN 1045 sind alle für den Beton relevanten Normen und Richtlinien zusammengefasst: DIN 1045 Teil 1 umfasst die Bemessung und Konstruktion, EN 206 mit den deutschen Anwendungsregeln die Betonherstellung, DIN 1045 Teil 3 die Bauausführung und - die erst später erscheinende - DIN 1045 Teil 4 die Fertigteile. Die alten Normen zum Spannbeton, Leichtbeton, Transportbeton und auch einige DafStb-Richtlinien (Deutscher Ausschuss für Stahlbeton) wurden integriert.

Das heißt auch: Nur scheinbar ist das neue Normpaket gegenüber der alten DIN 1045 umfangreicher geworden. Die alte Norm wurde bekanntlich als ein relativ kleines und damit überschaubares Werk geschätzt. Doch eine solche Betrachtung greift zu kurz, denn dabei wird übersehen, dass viele betonrelevante Inhalte aus anderen Normen und zahlreichen Richtlinien als Ergänzung hinzugenommen werden mussten. Insgesamt schafft die neue Norm größere Einheitlichkeit.


4. Möglichkeiten der Herstellung

Herstellung nach Eigenschaften oder Zusammensetzung, Abb.: Readymix AG
Herstellung nach Eigenschaften oder Zusammensetzung, Abb.: Readymix AG

Die neue Beton-Norm bietet zwei grundsätzliche Möglichkeiten zur Herstellung dieses Baustoffs: Beton nach Eigenschaften und Beton nach Zusammensetzung. Drei Personenkreise werden dabei zukünftig in die Verantwortung genommen: Ausschreibende, im Wesentlichen Planer und Architekten, bauausführende Firmen und die Hersteller von Beton. Für Beton nach Eigenschaften ergibt sich folgendes Bild: - Die Eigen schaften werden durch den Ausschreibenden festgelegt, der auf Basis dieser Eigenschaften auch die Bemessung und Konstruktion durchführt sowie die Details der Bauausführung (z.B. die Nachbehandlung) regelt - Der Transportbetonhersteller führt mit einer Erstprüfung den Nachweis, dass diese Eigenschaften auch sicher erreicht werden und legt damit die Zusammensetzung fest - Auf der Baustelle ist vom Verwender zu prüfen, dass der gelieferte Beton der Bestellung entspricht.

Für Beton nach Zusammensetzung ergibt sich ein Bild mit den gleichen Teilbereichen. Wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass die Erstprüfung nun nicht mehr im Verantwortungsbereich des Herstellers liegt, sondern durch den Bestellenden festgelegt wird.


Fazit

Die Verantwortung für die Festlegung liegt beim Ausschreibenden. Der Hersteller bestätigt mit einer Erstprüfung und dem Konformitätsnachweis deren Einhaltung.



QUELLEN UND VERWEISE:

Readymix AG
Teil 2/5 des Beitrags