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Gebäudepass - Erfordernis der sachgerechten Archivierung

Verfasst von: Pressestelle
Veröffentlicht am: 30. Okt. 2001
Kategorie:

# 05.11.2001

Strukturierung eines Gebäudepasses vor dem Hintergrund ökologischer, politischer und bauordnungsrechtlicher Entwicklungen

EnEV

Im Zuge der Entwicklung der Energieeinsparverordnung im Hinblick auf eine Reduzierung der CO²-Konzentration in der Luft müssen Bescheinigungen entwickelt werden, die die Durchsetzung der Verordnung fördern bzw. den derzeit gültigen Anforderungen an den Wärmeschutznachweis Nachdruck verleihen. Eine durch die Bundesregierung initiierte Untersuchung über die Wirksamkeit der Energieeinsparmaßnahmen und über die Richtigkeit der Wärmeschutznachweise zeigt, daß zwar tendenziell eine Energieeinsparung durch die Wärmeschutzverordnung erreicht wird, die Nachweise jedoch noch sehr fehlerhaft sind. Außerdem stellt sich die Frage nach der wirksamen Kontrolle der Ausführung der Wärmedämmmaßnahmen vor Ort.


Der Gebäudepass wird nur unzureichend betrachtet

Ausschnitt Gebäudepass
Ausschnitt Gebäudepass

Neue Ideen im Sinne des Verbraucherschutzes sollen darum dem Bauherrn mehr Sicherheit bei der Durchsetzung der Energieeinsparmaßnahmen geben. Hierzu zählt auch der viel diskutierte Bauwerks- bzw. Gebäudepass. Der Inhalt dieses Bauwerkspasses beschränkt sich in dieser Diskussion allerdings auf den oben genannten Bereich der Energieeinsparung. Dies ist im Sinne der folgenden Betrachtungen unzureichend. In den Länderparlamenten sind Tendenzen zu beobachten, die Dokumentationspflicht der Unteren Bauaufsichtsbehörden einzuschränken und teilweise ganz abzuschaffen. Zur Entlastung des Staates werden derzeit Archive aufgelöst. Damit gehen Dokumente alter Bausubstanz verloren. Das Einsehen der Unterlagen bei später stattfindenden Umbauten ist nicht mehr möglich. Die Archivierung von Bestandsunterlagen aus Planung und Ausführung von Bauwerken entspricht einem absoluten technischen Erfordernis. Die Vernichtung bautechnischer Unterlagen bei den Unteren Bauaufsichten bzw. die Aufgabe der Archivierung bedeutet einen Einbruch innerhalb der Baukultur. Die Archivierung ist ein Teilaspekt der öffentlichen Sicherheit. Die Summe der Bauwerke in Deutschland stellt einen hohen volkswirtschaftlichen Wert dar, zu dessen sachgerechter „Pflege“ u.a. auch die Archivierung und fortlaufende Aktualisierung bautechnischer Unterlagen gehört. Bei geplanten Umbauten können damit Eigentümer von einer gesicherten Grundlage, z.B. aus der Sicht des statisch-konstruktiven Gefüges, ausgehen. Damit werden unnötige Mehrausgaben vermieden, die aus Sicherheitsgründen wegen fehlender bautechnischer Unterlagen sonst vorgesehen werden müssten.


Erfordernis der sachgerechten Archivierung

Schadensgutachter können ihre Analyse auf der Basis gesicherter Bestandsunterlagen aufbauen. Bewertungsgutachter können ebenfalls bei Wertermittlungen von gesicherten Grundlagen ausgehen. Eigentümer verfügen bei einem Verkauf über eine bautechnische Dokumentation. Insgesamt gesehen ist das Erfordernis der sachgerechten Archivierung bautechnischer Unterlagen unter Fachleuten absolut unstrittig und stellt ein wichtiges Element qualitätssichernder Maßnahmen dar. Die Bundesingenieurkammer (BIngK), die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. (VPI) sowie das Deutsche Institut für Prüfung und Überwachung e.V. (DPÜ) haben eine Kurzfassung eines Bauwerkspasses erarbeitet, der den praktischen Erfordernissen entspricht.


Gebäudepass zum Download

Den Gebäudepass zum Download finden Sie unter www.bvpi.de in der Rubrik News / alle Nachrichten anzeigen.



QUELLEN UND VERWEISE:

Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.