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Kommentar zur Novellierung der HBO 2002

Verfasst von: Dipl. Ing. Rudolf Dinges
Veröffentlicht am: 4. Juni 2003
Kategorie:

# 05.06.2003

Wettbewerbsverzerrung durch Zulassungsliste

Guten Tag, sehr geehrtes Kollegium,


Ich möchte es nicht versäumen, in einem Fachmedium meinem Empfinden nach unglaublichen Vorgang in Hessen zu beschreiben. Ich kann die geringe Resonanz und ein nicht weitentwickeltes Gespür für Verwaltungsfehler und Planung von Verwaltungsvorgängen in der neuen hessischen Bauordnung (HBO) bei meinen Kollegen/innen nur bedauern.

In der Folge der Novellierung der HBO 2002 wurde bei den Gebäuden der Klasse 1-3 vorgesehen, dass die Aufsteller von Statischen Berechnungen, Wärmeschutz-, Schallschutz- und Brandschutznachweisen (die in eine Nachweisberechtigtenliste der Architekten- und Ingenieurkammern eingetragen sind) von der Prüfung ihrer Arbeit befreit werden und somit dem Bauherrn Prüfgebühren erspart bleiben.



QUELLEN UND VERWEISE:

Hessen hält am Verzicht auf Baugenehmigungen fest