Zum Hauptinhalt springen

achweisberechtigung für bautechnische Nachweise nach HBO

  • Veröffentlicht von Legacy Forum User am 16. Sep. 2003 22:57
WER DARF WAS BESCHEINIGEN???

Betrifft:

Kriterien für die baulichen Anlagen nach § 59 Abs. 3 Satz 1 bis 4 der HBO.

Anlage 1 zu § 2 Abs. 4

Dort steht:

„Eine Pflicht zur Bescheinigung der Standsicherheit baulicher Anlagen durch eine sachverständige Person liegt vor, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:“



Die Punkte 4 + 5 des 10-Punkte-Kriteriums besagen folgendes:



4.

Tragende und aussteifende Bauteile gehen nicht bis zu den Fundamenten unversetzt durch. Ein rechnerischer Nachweis der Gebäudeaussteifung, auch für Teilbereiche, ist erforderlich.



5.

„Die Geschossdecken sind nicht linienförmig gelagert oder dürfen nicht nur für gleichmäßig verteilte Lasten (kN/m²) und Linienlasten aus nichttragenden Wänden (kN/m) bemessen werden. Geschossdecken ohne ausreichende Querverteilung erhalten planmäßig Einzellasten.“



Unsicherheit bestand bei einem Gespräch mit der Bauaufsicht, da die Meinung vorherrschte, der Nachweis für Decken mit leichten Trennwänden sei nur von Sachverständigen für Standsicherheit zu erbringen.



Ich meine dazu:

Der Rahmen wäre zu eng gefasst, wollte man daraus schließen, dass Nachweisberechtigte für Standsicherheit die Bestätigung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 NBVO, hierfür nicht abgeben könnten.



Zu Punkt 4:

Wenn bei einem Massivbau eine versetzte, tragende Mittelwand über z.B. einen Einfeldträger auf darunterliegende, tragende Querwände abgetragen wird, ist deshalb kein rechnerischer Nachweis zur Gebäudeaussteifung des Bauwerks erforderlich.

Schlussendlich dürfte für Punkt 4 die Bestätigung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 NBVO möglich sein.



Zu Punkt 5: (Ausschnitt)

„Die Geschossdecken dürfen nicht nur für gleichmäßig verteilte Lasten (kN/m²) aus nichttragenden Wänden bemessen werden.“

Hier bezieht sich m. E. die Aussage „nicht nur“ auf den Einschluss der Einzellastmöglichkeiten, wie sie z.B. aus Bereichen von Dachpfosten herrühren könnten. So bekommt auch der Schlusssatz: „Geschossdecken ohne ausreichende Querverteilung erhalten planmäßig Einzellasten“ seinen Sinn.

Fazit: Der Nachweis für Geschossdecken mit gleichmäßig verteilten Lasten (kN/m²) aus nichttragenden Wänden müsste von Nachweisberechtigten erbracht werden können.

Also dürfte auch für diesen Punkt die Bestätigung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 NBVO möglich sein.



Soweit die Auffassung aus meiner Sicht.

Vielleicht gibt es Kommentare, die diesen und andere Punkte aus Sicht der Gesetzgebung erläutern.

Wer sagt seine Meinung zu dem Beitrag?

Oder wer benennt einen Kommentar?



Mit freundlichem Gruß

H. Jakobi



Wenden Sie sich an den Administrator, um einen Beitrag/Kommentar zu melden, zu entfernen oder zu ändern.

Melden Sie sich an, um diesen Beitrag zu kommentieren:

Ähnliche Beiträge

  • Wo findet man Bau-Kalkulatoren in Berlin?

    Hallo zusammen, ich arbeite seit 8 Jahren als Berater und Coach eng mit vielen Bauunternehmen zusammen. Derzeit betreue ich ein paar Unternehmen in de…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von BauAtze92 am 13. Feb. 2024 09:51
  • Bautabellen für Stahlbau und Massivbau

    Guten Tag, kennt jemand eine Bautabelle (frei wie mb-Bemessungstafeln) für Stahlbau und Massivbau? LG

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Finder am 9. Nov. 2023 09:52
  • SUCHE GLASER ISB CAD AB 2012 OHNE VERTRAG

    Suche Glaser issb Casino ab 2012 mit usb dongle, aber ohne Vertrag(Anm. d. Red.: Angebote können hier gepostet oder an info@bauingenieur24.de gesendet…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Roland am 22. Sep. 2023 09:34