Zum Hauptinhalt springen

Benötige guten und hilfreichen Rat

  • Veröffentlicht von Legacy Forum User am 21. Feb. 2005 14:04
  • Neueste Antwort:vor 19 Jahren
Problembeschreibung:



Es wurde festgestellt, dass an mehreren Stellen gravierende Wasserschäden, verursacht durch die Kellergeschossdecke von außen vorhanden sind. Im Bereich der Tiefgaragenzufahrtsrampe (Länge ca. 40 m), sowie bei allen Anschlüssen der Kellergeschossdecke zu dem Mauerwerk im Erdgeschoss. Bei Regenfällen, bildet sich in einem Kellernebenraum Wasser am Boden, dass bis zu 5 cm hoch steht.

Als Ursache für die Wassereintritte kommt eine sehr mangelhaft eingebaute bzw. eventuell sogar nicht vorhandene Feuchtigkeitsabdichtung (Horizontalabdichtung der STB - Kellerdecke an der Außenseite) in Frage. Laut Planunterlagen sollte eine 2 - lagige Feuchtigkeitsabdichtung im Bereich der Keller-geschossdecke zur Ausführung gekommen sein. Gewissheit über eine eingebaute Feuchtigkeits-abdichtung kann man erst nach dem Öffnen der Außenanlage erlangen.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass sämtliche Anschlüsse der Kellergeschossdecke zum Mauerwerk im Erdgeschoss, d.h. alle Hochzüge fehlen bzw. nicht ausgeführt wurden. Im Sockelbereich handelt es sich nicht um wärmeisolierten- Beton, d. h. die Sockel Wärmedämmung fehlt gänzlich rund ums Gebäude!

Im Bereich der Tiefgaragenabfahrt ist die Fuge nicht fachgerecht mit einer Bitumenmasse ausgefüllt worden. Die Tiefgaragenrampe ist ebenfalls ohne jegliche Hochzüge ausgeführt.



Das Gebäude ist in den Bereichen oberhalb der Betonplatte über der Tiefgarage undicht, es sickert Wasser durch.



Ich habe mich bereits eingehend über das Internet Informiert, welche Lösung in Betracht kommt. Die eine, und wahrscheinlich kostengünstigere und mit weniger Aufwand verbunden, ist es den Beton bzw. das Erdreich zu verpressen (mit GEL oder PUE). Die zweite Variante wäre das gesamte Erdreich vom Asphalt bis zur Betonplatte zu entfernen und die Betonplatte zu säubern und danach die Betonplatte mit Bitumenbahnen abzudichten.



Örtliche Beschreibung und des Gebäudes:

Meine Gesellschaft ist im Besitz eines Gebäudes, dass ca. 50 m lang und 20 m breit ist, unter dem Gebäude befindet sich eine Tiefgarage, die jeweils in ihrer Breite zu jeder Seite zu je ca. 13,00 m und 11,00 m im Erdreich herausragen. Die eine Seite die 13 m herausragt, besitzt eine Rampe die in die Tiefgarage führt, diese hat ein Gefälle von 12 %. Die Fuge ist hier ebenfalls undicht.

Über dieser Herausragung liegen verschiedene Schichten, die laut Plan wie folgt aufgebaut sind:

Asphalt 9 cm, bewährter Beton 8 cm, Schutz der Hydroisolation 1cm, Hydroisolation selbst 1cm, Leichtbeton mit Gefälle 6 - 18 cm und eine Betonplatte bewehrt von 24 cm.

3 Kommentare

Wenden Sie sich an den Administrator, um einen Beitrag/Kommentar zu melden, zu entfernen oder zu ändern.

    • Veröffentlicht von: Holger E (inaktiv)
    • 22. Feb. 2005 20:52
    das problem ist zu lösen, es sind dabei aber noch ein paar Kleinigkeiten zu klären.



    1. es ist zu klären was hat der " Architekt "

    ( wenn Architekt warum kein Bauing. ? )

    falsch gemacht ?`

    2. was hat die Bauleitung falsch gemacht ?

    ( wenn`es ein Architekt was kein Wunder )

    3. sind die beiden noch haftbar zu machen ?

    4. Brauchbare solide Lösungen gibt es, sowohl

    von außen und auch von innen

    5. die frage ist, was möchte der Hausbesitzer

    ausgeben ?

    6. eine pauschale vereinfachte Lösung ist

    nicht möglich

    7. ein detaillierter, fachlich korrekter

    Lösungsvorschlag ist trotz der

    ausführlichen Beschreibung noch nicht

    möglich. Dazu sind eine Projekteinsicht,

    Objektbegehung und weiter Infos notwendig

    8. das macht niemand umsonst

    • Veröffentlicht von: Holger E (inaktiv)
    • 24. Feb. 2005 12:54
    Vielen DANK für die Antwort!



    Zu den einzelnen Fragen.



    1.Was der Architekt oder Bauing. falsch gemacht hat, kann ich leider nicht beatworten, wahrscheinlích haben diese Herren ihre Bauaufsichtspflicht nicht korrekt ausgeübt. Es ist wohl schlampig gearbeitet worden, in Kroatien.

    3. Die Ausführende Firma ist pleite, da gibt es nichts mehr, ich weiss nur nicht ob man den Vorbesitzer nicht Regresspflichtig machen kann. Oder, ob die Bauleitung haftbar gemacht werden kann, müsste noch geprüft werden.

    5. Der Hausbesitzer will kostengünstig, schnell und ohne grossen Aufwand und grosse ohne Behinderung sanieren.
    • Veröffentlicht von: IB T. P. (inaktiv)
    • 1. März 2005 11:16
    Hallo Herr Pendic,



    nach der Auflistung der Probleme bin ich ebenfalls der Meinung, dass dieses Problem mal nicht ebenso behohoben werden kann.

    Kann man sich dieses Objekt mal anschauen, um eine Lösungsmöglichkeit zu erarbeiten?



Melden Sie sich an, um diesen Beitrag zu kommentieren:

Ähnliche Beiträge

  • Wo findet man Bau-Kalkulatoren in Berlin?

    Hallo zusammen, ich arbeite seit 8 Jahren als Berater und Coach eng mit vielen Bauunternehmen zusammen. Derzeit betreue ich ein paar Unternehmen in de…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von BauAtze92 am 13. Feb. 2024 09:51
  • Bautabellen für Stahlbau und Massivbau

    Guten Tag, kennt jemand eine Bautabelle (frei wie mb-Bemessungstafeln) für Stahlbau und Massivbau? LG

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Finder am 9. Nov. 2023 09:52
  • SUCHE GLASER ISB CAD AB 2012 OHNE VERTRAG

    Suche Glaser issb Casino ab 2012 mit usb dongle, aber ohne Vertrag(Anm. d. Red.: Angebote können hier gepostet oder an info@bauingenieur24.de gesendet…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Roland am 22. Sep. 2023 09:34