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Duktiler Gusspfahl als Alternative zu Bohrpfahl

  • Veröffentlicht von Weischer (inaktiv) am 24. Jan. 2012 14:41
  • Neueste Antwort:vor 12 Jahren
Hallo Kollegen,

zur Zeit bearbeite ich ein Projekt im mittleren Osten, bei dem zur Gründung im Moment ca. 40 Bohrpfähle geplant sind. Leider sind die bisherigen Angebote aufgrund der geringen Anzal an Bohrpfählen bisher deutlich über dem Budget. Daher suche ich nach Alternativen. Eine scheint der Einsatz von duktilen Gussrohren zu sein. Bei der Prüfung der Machbarkeit bin ich auf folgende Anforderungen gestoßen:

"Die Pfähle dürfen nicht eingebaut werden, wenn der Baugrund Grundwasser oder Sickerwasser aus Halden und/oder Aufschüttungen enthält, das eine hohe Korrosionswahrscheinlichkeit für Mulden- und Lochkorrosion von Stahl nach DIN 50929-33, Tabelle 7, mit Wo < -8 erwarten lässt. Bei nicht mantelverpressten Pfählen ist außerdem der Nachweis zu führen, dass die Bewertungszahl Bo für den Untergrund nach DIN 50929-33, Tabelle 2, nicht kleiner als -10 ist."

Mir liegt ein Bodengutachten vor aus dem ich nicht besonders viel entnehmen kann. Die einzigen Angaben dazu sind:

Sulfatgehalt im Boden: 1,02% - 1,26%
Sulfatgehalt im Grundwasser: 3,947ppm
Chloridgehalt im Boden: 0,12% - 0,13%
Chloridgehalt im Gundwasser: 60,873ppm
Grundwasser-Level: -1,30m

Kann man mit diesen Angaben eine Aussage treffen ob das System in Bezug auf Korrosion zulässig ist oder nicht? Was für Daten sind sonst noch notwendig? Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Vielen Dank!
Grüße Weischer

3 Kommentare

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    • Veröffentlicht von: kakadou (inaktiv)
    • 25. Jan. 2012 21:54
    "Zur Zeit bearbeite ich ein Projekt im mittleren Osten"

    Auf welcher Seite? Als AG würde ich tatsächlich selbst recherchieren. Da mir die DIN-Normen nicht vorliegen, kann ich Dir nicht helfen, aber da sollte drinstehen, welche Parameter wichtig sind.

    Als AN würde ich den Lieferanten/Subunternehmer festnageln (entsprechende Vertragsbedingungen incl. vollständiges Bodengutachten). Dem Sub allerdings fairerweise die Gelegenheit geben, fehlende Angaben nachzuordern, die sollte er dann auch bekommen (das bisschen Analytik ist kein Kostenfaktor - gibt es den Probennahmepegel noch?). Dann das geänderte Verfahren mitsamt den ganzen AGB und sonstigem Kleingedruckten vom AG freigeben lassen.

    Aus dem Bauch raus und wie gesagt ohne DIN-Kenntnis würde ich vermuten, dass pH-Wert, el. Leitfähigkeit, Kohlen-, Humin- und andere Säuren sowie ggf. Pufferkapazität und TOC/DOC ganz nützlich wären.
    • Veröffentlicht von: Cornelia (inaktiv)
    • 31. Jan. 2012 16:40
    Hallo,
    der erste Tipp wäre, bezüglich der Anforderungen an das Grundwasser mal bei einem Hersteller nachzufragen, mir fällt da z.B. die Firma Stump ein. Zu beachten ist dabei, dass duktile Pfähle bezüglich der Länge irgendwo an ihre Grenzen stoßen, das ist abhängig vom Baugrund. Dieser beeinflusst auch die Tragfähigkeit, die durch Mantelverpressung noch erhöht werden kann. Eine wichtige Frage ist der Knicknachweis - wenn Bodenschichten mit geringer Tragfähigkeit in größeren Mächtigkeiten vorliegen, ist dieser bei den duktilen Pfählen zu führen.
    • Veröffentlicht von: Weischer (inaktiv)
    • 6. Feb. 2012 15:14
    Hallo,

    inzwischen habe ich mit Herstellern in Deutschland gesprochen. Mir wurde gesagt, dass wenn man keine genaue Angaben zur Korrosionswahrscheinlichkeit hat, man vom "worst-case" ausgeht und dann einfach die Bohrpfähle verpresst und somit wäre der Korrosionsschutz gegeben. Als GU sind wir in diesem Falle auch AG für dieses Gewerk.

    Lieferanten auf etwas fest zu nageln läuft in diesen Breitengraden nicht so einfach. Hier wird einem sogar das LV verändert und einem wird etwas ganz anderes angeboten und grundsätzlich lassen sich die Unternehmen auf keine Verantwortung ein. Hier ist niemand bereit selber ein Verfahren auszuwählen bzw. etwas auszulegen. Alles muss sozusagen vorgekaut werden. Andere Länder andere Sitten ;-)

    Gruß Weischer

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