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Expositionsklasse DIN1045-1

  • Veröffentlicht von Legacy Forum User am 24. Nov. 2004 17:42
  • Neueste Antwort:vor 19 Jahren
Hi Forum,



Wie würdet Ihr einen außenliegenden Waschplatz für einen Bauhof im Bezug auf Betonangriff durch Frost mit und ohne Tausalz einstufen. Der Waschplatz besteht aus einer Rückwand und einer Bodenplatte.

1) XF2 entspricht C25/30 > BI

oder

2) XF4 entspricht C30/37 > BII



Der Waschplatz dient der Fahrzeugreinigung (haupsächlich Räumfahrzeuge)



5 Kommentare

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    • Veröffentlicht von: teeVier (inaktiv)
    • 29. Nov. 2004 12:03
    Tach Herr Koch,

    ich würde ganz klar die Klassifizierung XF 4 vornehmen.

    Ganz hilfreich finde ich die Skizzen vom Zement-Merkblatt "Expositionsklassen von Beton..."

    Und noch ein Hinweis: Selbst bei XF 2 ist die Überwachungsklasse 2 erforderlich.

    Gruß teeVier
    • Veröffentlicht von: Verwundert (inaktiv)
    • 29. Nov. 2004 13:35
    seit wann ist denn ein Waschplatz als ein Ingenieurbauwerk im Sinne der DIN 1045-1 zu überwachen?
    • Veröffentlicht von: teeVier (inaktiv)
    • 29. Nov. 2004 15:37
    Hallo Herr Verwundert!



    Die Frage war hier nicht, ob es sich bei einem Waschplatz um ein Ingenieurbauwerk handelt.

    Es ging um die EXPOSITIONSKLASSE.

    Danach richtet sich u.a. die Überwachungsklasse für den Beton und nicht für das Bauwerk (wie immer es aussehen mag; Waschplatz auf TG-Decke;angrenzende STB-Wand des Gebäudes...)

    Noch verwundert?



    Gruß teeVier
    • Veröffentlicht von: ImmerNochVerwundert (inaktiv)
    • 30. Nov. 2004 12:58
    Bauberatung Zement



    Wir beraten Sie in allen Fragen der Betonanwendung



    Beispiel:



    ............Beton B 45 wird für sehr hoch belastete und mechanisch stark beanspruchte Betonböden erforderlich. Die Biegezugfestigkeit soll bei Einzel- bzw. Radlasten über 80 kN mindestens 6,0 N/mm2 betragen (Tafel 3). Abhängig vom Wasserzementwert

    des Betons und von den verwendeten Zuschlägen sollte der Schleifverschleiß höchstens 6 cm3/50 cm2 betragen (Tafel 5).



    Beton B II: Betonböden fallen nicht in den Gültigkeitsbereich der DIN 1045. Für die Herstellung und Verarbeitung von

    Beton B 35 und B 45 sind zwar Eignungsprüfungen durchzuführen,

    es müssen aber nicht die Bedingungen für Beton B II hinsichtlich Eigenüberwachung und Fremdüberwachung entsprechend

    DIN 1045 und DIN 1084 berücksichtigt werden.....



    • Veröffentlicht von: teeVier (inaktiv)
    • 30. Nov. 2004 16:18
    Tach Herr ImmerNochVerwundert,

    nun ich denke wir sprechen beide von der Ausführung nach DIN 1045-1.



    Explizit beziehe ich mich auf "Bauteilkatalog - Planungshilfe für dauerhafte Betonbauteile nach der neuen Normengeneration" von der Bauberatung Zement.



    Natürlich obliegt es dem Planer (in diesem Falle dem Fragesteller Herrn Koch) die Klassifizierung seines Bauteils vorzunehmen. Sollte dies dann in die Kategorie "Industrieböden" fallen, so ist es richtig, dass Betonböden die nicht tragend oder aussteifend wirken, nicht in den Geltungsbereich der DIN 206-1 bzw 1045-2 fallen. Jedoch erfolgt der HINWEIS dass diese üblicherweise nach o.g. Normvorgaben geplant und ausgeführt werden.



    Dies muss dann der Herr Koch selbst entscheiden.



    Konstruktive Grüsse teeVier

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