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Kostenberechnung für Fassadensanierung nach BKI

  • Veröffentlicht von Jean (inaktiv) am 21. Nov. 2013 11:14
  • Neueste Antwort:vor 10 Jahren
Hallo,
ich studiere Immobilienwirtschaft und muss im Rahmen einer Seminararbeit Projektentwicklung in München bearbeiten. Nun habe ich folgendes Problem bei einer ersten groben Kostenschätzung: Das Bestandsgebäude wird für Einzelhandel und Büros genutzt und befindet sich in der Münchner Innenstadt. Vorerst soll im Erdgeschoss nur die Außenfassade grundsaniert werden. Muss ich für eine grobe Kostenschätzung jetzt nur die BKI Kostengruppe 330 Außenwand bei Geschäftshäusern ohne Wohnung heranziehen? Danach erfolgt natürlich noch die Bereinigung um den Regionalfaktor, Faktor Kernsanierung etc.

Es macht mich nur stutzig, weil wir bei einer kompletten Sanierung immer den ganzen 300 + 400 herangezogen haben, ohne einzelne Posten zu streichen, obwohl sich ja z.B. unter 310 auch die Baugrube befindet, die bei einer Sanierung ja wegfällt!

Anders gefragt: Auf diese Weise komme ich auf Bau- und Planungskosten plus Baunebenkosten von c.a. 200.000 Euro für eine 80 Meter lange und 5,5 Meter hohe Einzelhandelsfassade in der Münchener Innenstadt, was mir ziemlich wenig vorkommt! Es müssen also noch einige Posten fehlen?!

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe, Jean!






1 Kommentar

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    • Veröffentlicht von: PM (inaktiv)
    • 25. Nov. 2013 15:32
    Hallo Jean,
    ist bei mir nun schon etwas länger her, dass ich Kostenschätzungen mit dem BKI durchgeführt habe. Allerdings denke ich, dass es bei einer Sanierung sinnvoller ist von Anfang an tiefer in die Gliederung der DIN 276 einzusteigen. In deinem Fall könnte ich mir z.B folgende Punkte vorstellen:

    330 Außenwände:
    334 Außentüren und -fenster
    335 Außenwandbekleidungen, außen
    338 Sonnenschutz
    339 Außenwände, sonstiges (Gitter, Geländer, Stoßabweiser und Handläufe)

    390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen:
    391 Baustelleneinrichtung
    392 Gerüste
    394 Abbruchmaßnahmen
    396 Materialentsorgung

    Ich bin der Meinung, dass das Erfassen der kompletten zweiten Ebene nur bei Neubauten sinnvoll ist. Wie du ja schon erwähnt hast sind bei Sanierungen Baugruben ja nicht zu leisten. Aber wie gesagt, ist schon etwas länger her bei mir.

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