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Lastannahmen Balkone

  • Veröffentlicht von Bernd (inaktiv) am 16. Apr. 2004 14:21
  • Neueste Antwort:vor 5 Jahren
Es stellt sich uns die Frage, welche Last man annehmen kann für Balkone als Maximalwert, der auch realistisch ist. Nach der DIN 1055 ist ein Rechenwert von 5 kN/m² bei Balkonen unter 10 m² angegeben. Der Wert ist relativ gering, wenn man davon ausgeht, dass sich eine Person mit 150 kg auf einen Stuhl mit 4 Füßen setzt. Und ausserdem wäre das dann eine Punktlast und keine Flächenlast?! Frage: Gibt es hier Vorgaben für eine Lastannahme?

10 Kommentare

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    • Veröffentlicht von: Bernd Schulmeyer (inaktiv)
    • 21. Apr. 2004 13:50
    Hallo Bernd,



    ich verstehe Ihr "Problem" nicht ganz. Die Verkehrslast für "kleine" Balkone ist mit 5 kN/m2 sehr hoch angesetzt und ist in ihrer Höhe auch historisch begründet (z.B. Balkone als Lagerort im Winter für Brennmaterial).



    Bei dieser Verkehrslast müssten 5 Personen zu je 100 kg auf jedem Quadratmeter des Balkons stehen, was völlig unrealistisch ist.



    Wenn die Personen auf Stühlen sitzen, könnte nur noch eine viel geringere Anzahl als 5 Menschen pro m2 den Balkon nutzen, so dass sich insgesamt niemals eine auf den Quadratmeter umgerechnete Belastung von 5 kN einstellen würde.



    Dass man regelmäßig auftretende und verhältnismäßig kleine Punktlasten getrost in Flächenlasten umrechnen kann, versteht sich von selbst.



    Mit freundlichem Gruß

    Bernd Schulmeyer



    • Veröffentlicht von: Heiner Sanders (inaktiv)
    • 18. Juli 2004 11:38
    Wir sind der Ansicht, dass Balkone mit einer Lastannahme von 5KN mehr als ausreichend bemessen sind. Punktlasten für Stuhlbeine anzunehmen halten wir für unrealistisch.



    Allerdings !



    Wir haben vor Jahren einen Messestand gebaut und Einzellasten für Tischgruppen angenommen. Bei der Abnahme wurde tatsächlich kontrolliert ob die Tischgruppen auch an der vorgesehenen Stelle standen ....? na ja



    Selbst Fluchtbalkone werden mit diesen Lastannahmen berechnet.



    M.f.Gr.



    Heiner Sanders

    www.stahlbalkone.com
    • Veröffentlicht von: Stefan (inaktiv)
    • 20. Juli 2004 10:09
    Hallo Kollegen,



    es ist meiner Meinung nach ganz klar das diese hohe Verkehrslast gerechtfertigt ist. Wenn man mal einen Balkon mit einer Tiefe von 1,50m nimmt und diesen mit 5kN/m² belastet kommt man auf das Moment von 5,62knm/m. Um dieses Moment mit Personen zu erzielen braucht man lediglich 4 Personen mit einem Gewicht von 90kg an den Rand zu stellen, was beispielsweise in der Silvester kein Problem ist. Bei zunehmender Auskragung müssten die Personen mit Ihrem Gewicht drastisch zunehmen um dieses Moment zu erzeugen, daher kann man dann aber auf 3,5kN/m² (>10m²) abmindern. Daher ist diese Grenze nicht nur mit der Begründung von Herrn Schulmeyer nachzuvollziehen.



    Gruß

    Stefan
    • Veröffentlicht von: Martin (inaktiv)
    • 9. Apr. 2013 13:20
    Wie sieht es da mit der Schneelast aus? Ist diese in die Balkonplatte mit einzurechnen oder reden wir davon, dass wenn ein Balkon z.B. 4 kN aushalten muss von der Belastung durch Mensch oder Utensilien von Menschen welche auf den Balkon gebracht werden. Bzw. wie sieht es aus wenn man einen Balkon hat welcher mit Kies und Betonplatten belegt ist. Muss man dann das Gewicht des Belages noch zusätzlich abziehen vom Wert?

    Für mich stellt sich diese Frage, da eine Bepflanzung geplant ist und wir jetzt nicht wissen ob wir von den 4 kN erst die Schneelast und den Belag abziehen müssen und dann von dem noch übrig bleibenden Wert aus gehen können?
    • Veröffentlicht von: Widmax (inaktiv)
    • 10. Apr. 2013 19:02
    Lieber Martin,
    Schneelast kommt nicht zusätzlich zur Verkehrslast, da man annimmt, dass der Balkon nicht vollständig von Personen genutzt wird, die knietief im Schnee stehen. Wenn allerdings die anzunehmende Schneelast die Verkehrslast übersteigt ist natürlich mit der Schneelast zu bemessen. Kies, Plattenbelag usw. sind ständige Lasten und haben mit der Verkehrslast nichts zu tun. Gleiches gilt für eine Bepflanzung. Eine solche ist jedoch (zugegebener Maßen) nicht ganz einfach zu erfassen.

    Im vorliegenden Fall scheint es sich ja um einen bestehenden Balkon zu handeln. Hier hilft nur der Blick in die ursprüngliche Statik bzw. Ausführungsplanung. Falls es keine Bestandsunterlagen gibt würde ich die Finger davon lassen bzw. eine Veränderung der Lasten nicht absegnen => Grobe Fahrlässigkeit!!
    Lieben Gruß, Widmanx
    • Veröffentlicht von: Martin (inaktiv)
    • 3. Nov. 2013 02:01
    Schneider Bautabellen für Ingenieure: "Nutzlasten für Hochbauten ... (vgl. EN 1991-1-1/NA, Tab. 6.1 DE) ... Kategorie Z ... Balkone ... qk=4,0 [kN/m2] und Qk=2,0[kN] ..."
    Wobei ich vor kurzem ein Partyfoto gesehen habe, auf dem ein gefülltes Kinderplanschbecken mit 8 (zugegeben sehr hübschen Mädls) auf einem kleinen Balkon stand. Lastannahme-Technisch ein Horror (ansonsten ein Hingucker).
    • Veröffentlicht von: Klint (inaktiv)
    • 10. Juli 2014 13:54
    Hi Widmax,
    ich habe da ein ähnliches Problem. Frage mich ob meine Terrassenplatten evtl. zu schwer für meinen Balkon sind. In meinen Statikunterlagen finde ich aber nur Angaben zur Nutzlast (Verkehrslast) des Balkons. Leider nichts über "ständige Lasten". Ist es möglich das die ständigen Lasten so explizit damals nicht angegeben wurden?

    Nutzlast Balkon:
    0.5 Megapond [Mp] = 4,903325 Kilonewton [kN] = 500 kg
    1.01 Megapond [Mp] = 9,9047165 Kilonewton [kN] = 1010 kg
    Geländer:
    0.25 Megapond [Mp] = 2,4516625 Kilonewton [kN] = 250 kg
    0.05 Megapond [Mp] = 0,4903325 Kilonewton [kN] = 50kg

    BJ 1976
    Berechnungsgrundlagen unter anderem DIN 1055

    Gruß Klint
    • Veröffentlicht von: Bauing (inaktiv)
    • 11. Juli 2014 16:02
    @Klingt:
    Sie scheinen nicht vom Fach zu sein? Ständige Lasten ergeben sich aus den verwendeten Materialien. Ich kenne ihre Statikunterlagen nicht und weiß jetzt nicht worauf sie sich genau beziehen, aber die Wichte eines Materials ist ein fester physikalischer Wert. Pauschal würde ich bei Terrassenplatten 24 kN/m³ ansetzen (ich gehe jetzt von Betonplatten aus?) = 2400 kg/m³. Ich hoffe das hilft ihnen weiter?
    • Veröffentlicht von: Hanns (inaktiv)
    • 16. Okt. 2018 19:28
    Nach dem Lesen Eurer Kommunikation bin ich erst Mal in mich gegangen, habe Fakten (auch Fotos) zusammengetragen und hoffe, jemand kann mir einfach und schnell die ganz unten gestellte Frage beantworten. Im Prinzip geht es mir darum, dass ich 700 kg Holz auf meinem Balkon lagern möchte, hier aber noch Bedenken habe.

    Freitagender Balkon Innenfläche 4,20 m x 2,20 m = 9,24 m2, das heißt < 10 m2
    dann greift DIN 1055 und eine Verkehrslast von 500 kg/m2 , dass bedeutet 4,6 t

    Das hoffe ich inzwischen verstanden zu haben. Was ich immer noch nicht weiß, ist, ob das Gewicht des Betons selber, der den Balkon bildet, mitgerechnet wird. Wahrscheinlich Quatsch, denn der Balkon besteht aus

    Kragplatte:
    Betonstärke = 0,25 m
    Innenmaß = 9,24 m2
    Volumen= 2,31 m3

    Außenwände:
    Betonstärke = 0,12 m
    Fläche = (2 x 0,85 x 2,20 m) + (4,20 x 0,85 m) = 3,74 + 3,57 = 7,31 m2 = 0,88 m3

    Gesamtvolumen: 3,20 m3
    Gewicht von Beton pro m3 = um die 2 t = 6,4 t Eigengewicht.

    Ich gehe also davon aus, dass ich maximal 4,6 t auf meinen Balkon stellen darf. Wie gesagt, möchte ich aber keinen 50 cm hohen Pool auf dem Balkon installieren, sondern direkt an der 4,20 m langen Außenseite Holz lagern. Das Holz auf die gesamte Breite in einer Höhe von 0,85 m und einer Tiefe von 0,50 m sauber gestapelt wiegt ca. 700 kg.

    Die Belastung pro m2 übersteigt die 500 kg nicht (4,2 x 0,5 m) = 2,1 m2 / 700 = 350kg/m2. Trotzdem fühle ich mich unwohl, bei den gefühlten Hebelkräften. Kann mir bitte jemand sagen, ob das Ganze so gehen würde? Vielen Dank!
    • Veröffentlicht von: B_INg (inaktiv)
    • 24. Okt. 2018 11:52
    @Hanns:
    Ich würde Dir empfehlen, einen Statiker zu beauftragen, der sich das Ganze vor Ort, live und in Farbe ansieht und eine Empfehlung zur Holzlagerung ausspricht. Sicherlich, das kostet etwas, aber wenn ein Statiker sein jahrelang angeeignetes Wissen zur Verfügung stellt, dann sollte man die Leistung vergüten, statt in einem Forum, die Antwort für umsonst zu erwarten. Die Mentalität gegenüber den Bauingenieuren - Geiz ist Geil, sollte nun endlich einmal vorüber sein.

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