Zum Hauptinhalt springen

Lohnsteuer im Ausland

  • Veröffentlicht von Legacy Forum User am 14. Jan. 2008 14:48
  • Neueste Antwort:vor 16 Jahren
Sehr geehrte Kollegen,



ich werde Ende Januar für 6 Monate von Deutschland nach Abu Dhabi gehen und dort für eine in Deutschland ansässige Firma arbeiten. Mein Lohn wird von der deutschen Firma auf ein deutsches Konto überwiesen. Wohnsitz bleibt Deutschland.



Kann mir bitte jemand schildern, worauf ich achten muss, sodass die 183 Tage Regelung zur Lohnsteuer-Freistellung greift?



Vielen Dank!

6 Kommentare

Wenden Sie sich an den Administrator, um einen Beitrag/Kommentar zu melden, zu entfernen oder zu ändern.

    • Veröffentlicht von: CT (inaktiv)
    • 15. Jan. 2008 21:42
    Alles was ich jetzt schreibe ist absolut ohne Gewähr:



    Wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den UAE gäbe, müsste/könnte dein AG einen entsprechenden Antrag auf Anwendung des DBA beim Finanzamt (?) stellen. Da es aber dort keine ESt gibt, wird es wohl auch kein DBA geben.



    In dem Fall (kein DBA) müsstest du bei der Steuererklärung die in den UAE gezahlten Steuern nachweisen, die dann von deinen in D für 2008 zu zahlenden Steuern abgezogen werden. Da die UAE-Steuern = 0 sein werden, ist das irgendwie doof.



    Am einfachsten wäre wohl ein Vertrag mit der Niederlassung in AD und eine Abmeldung in D. Auf jeden Fall würde ich mal deine Personalverantwortlichen UND einen Steuerberater fragen, bevor du meinen Halbwahrheiten glaubst!



    Viel Spaß in der Wüste!

    • Veröffentlicht von: AFederlein (inaktiv)
    • 16. Jan. 2008 10:05
    Soweit ich weiss, wird die Besteuerung in Deutschland innerhalb der 183 Tage Regelung vorgenommen. Sollte sich der Aufenthalt verlängern, wird rückwirkend Lohnsteuerbefreit und man ist verpflichtet, sich Lohnsteuertechnisch in dem Land anzumelden, in dem man arbeitet.



    Die Sozailversicherung bleibt davon unberührt, da der Wohnsitz in Deutschland erhalten bleibt. So ist es jedenfalls bei mir. Sollte jemand mehr wissen, ich bin auch an weitergehenden Informationen interessiert.

    • Veröffentlicht von: detlef (inaktiv)
    • 17. Jan. 2008 16:04
    mit der VAE gibt es ein DBA, das allerdings nur noch bis August 2008 gültig ist und neu verhandelt werden muss. Das DBA besagt, dass ab 183 Tagen in den VAE du den dortigen Steuersatz (=0) für das komplette steuerjahr zahlst, d.h. dann brutto=netto. Mehr unter www.bundesfinanzministerium.de unter internationalem Steuerrecht.

    • Veröffentlicht von: Nils (inaktiv)
    • 18. Jan. 2008 08:31
    Hallo zusammen,



    dieses Thema würde mich auch sehr interessieren oder wo man dies vernünftig nachlesen kann.



    Aber Kollegen, nicht böse sein, aber so "einfach" ist es nicht, habe nämlich gerade vor Wochen danach gesucht.



    Was mich ein wenig wundert ist, dass wenn hier jemand nach der Konstruktion für ein Brückenauflager fragen würde, sich auch keiner trauen würde mit "Halbwahrheiten" aufzuwarten.... ;-)



    Übrigens kann das Finanzamt ekliger als die Bauaufsicht sein ;-)



    Grüße N.

    • Veröffentlicht von: CT (inaktiv)
    • 21. Jan. 2008 21:55
    Hallo Nils,



    Wenn du Fragen zu Brückenwiderlagern hast, gebe ich dazu auch gerne mein gefährliches Halbwissen preiss :-)



    Allerdings würde ich auch dazu darauf hinweisen, dass es womöglich nicht der Weisheit letzter Schluss ist und lasse mich von spezialisierteren Kollegen/innen gerne schlauer machen.



    Vor dem Finanzamt habe ich aber keine Angst, da ich, wie ich auch empfohlen habe, auf meinen Steuerberater und die Personaler vertraue. Davon mal abgesehen wäre es ja auch seltsam, wenn Bauingenieure kompetentere Beiträge zu Steuerfragen geben würden als zu Fragen der Bautechnik, oder?

    • Veröffentlicht von: Nils (inaktiv)
    • 24. Jan. 2008 10:11
    Hallo CT,



    habe es wirklich nicht böse gemeint, aber damit kann doch wirklich keiner was anfangen.



    Es gibt übrigens ein



    "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen vom 9. April 1995"



    wie Detlef schon angemerkt hat. Der direkte Link ist hier für die Darstellung zu lang. Schau bitte mal unter http://www.bundesfinanzministerium.de



    Grüße Nils

Melden Sie sich an, um diesen Beitrag zu kommentieren:

Ähnliche Beiträge

  • Wo findet man Bau-Kalkulatoren in Berlin?

    Hallo zusammen, ich arbeite seit 8 Jahren als Berater und Coach eng mit vielen Bauunternehmen zusammen. Derzeit betreue ich ein paar Unternehmen in de…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von BauAtze92 am 13. Feb. 2024 09:51
  • Bautabellen für Stahlbau und Massivbau

    Guten Tag, kennt jemand eine Bautabelle (frei wie mb-Bemessungstafeln) für Stahlbau und Massivbau? LG

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Finder am 9. Nov. 2023 09:52
  • SUCHE GLASER ISB CAD AB 2012 OHNE VERTRAG

    Suche Glaser issb Casino ab 2012 mit usb dongle, aber ohne Vertrag(Anm. d. Red.: Angebote können hier gepostet oder an info@bauingenieur24.de gesendet…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Roland am 22. Sep. 2023 09:34