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Mein Ex-Arbeitgeber will Schadenersatz

  • Veröffentlicht von Legacy Forum User am 30. März 2006 13:34
  • Neueste Antwort:vor 18 Jahren
Hallo!



es ist eine lange Geschichte, brauche aber dazu mal dringend Eure Hilfe. Ich war seit 2002 in einem Ingenieurbüro als Aushilfe angestellt (während des Studiums) und habe immer super Arbeitszeugnisse erhalten. Nun hatte mich mein AG zum 01.02.06 eingestellt, bin mit dem Studium fertig.



Dann ging es los ... Mobbing ohne Ende, ich wurde mit Projekten zugehäuft und durfte keine Fragen stellen. Das habe ich mir dann nicht gefallen lassen (zwischenzeitlich auch schon eine andere Arbeit gesucht und gefunden), dann habe ich mich kündigen lassen, fristgerecht zum 31.03.2006.



Er beurlaubte mich und meinte, bleib eine Woche daheim und dann sehen wir weiter. In dieser Woche kam dann eine rückwirkend fristlose Kündigung! Bah ich war geschockt, ohne Grund ohne vorherige Abmahnung. Das geht natürlich jetzt vors Arbeitsgericht, er will den Lohn nicht zahlen.

Wir bekommen Recht, die rückwirkende Kündigung ist nichtig. Aber nun kommts ... jetzt erhielt ich ein Schreiben von seinem Anwalt, dass ich hier nur sinngemäss wiedergebe:



Im Auftrag des Mandanten teilt der Anwalt mit im Hinblick auf die bevorstehende Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht mit, dass sein Mandant beabsichtigt, mit den von mir im Rechtstreit geltend gemachten Ansprüchen Aufrechnung zu erklären. Die Aufrechnung solle mit den Schadenersatzansprüchen erfolgen, welche aus angeblichen Schlechtleistung im Rahmen meiner Tätigkeit im Planungs- und Ingenieurbüro resultieren. Die Ansprüche wegen Schlechtleistung wurden vom Anwalt auf über 10.000 EUR beziffert.



Was? Versucht er mich jetzt einzuschüchtern, weil ich vor das Arbeitsgericht gehe? Ich bin frisch vom Studium und habe noch garkeine Vorlagenberechtigung für die ersten 2 Jahre. Der Chef war Projektleiter und kann er das machen? Er muss doch als Chef kontrollieren, ob alles in Ordnung ist, oder?



Was soll ich tun? Wie soll ich mich verhalten? Ich habe mich wirklich bemüht, meine Arbeit gut zu machen, aber man kann sowas ja schlecht nachweisen. Meint Ihr, er bekommt Recht mit sowas? Danke für Eure Hilfe!



MfG Thomas

3 Kommentare

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    • Veröffentlicht von: Klaus (inaktiv)
    • 4. Apr. 2006 15:47
    Hallo,



    das wird wohl nix mit Schadenersatz. Als Angestellter hast Du als Arbeitsvertrag einen Dienstvertrag - und somit bist Du keinen Erfolg schuldig. Also ganz ruhig bleiben.
    • Veröffentlicht von: Rainer (inaktiv)
    • 4. Apr. 2006 16:32
    Moment Klaus,



    auch ein Dienstvertrag verpflichtet zum Schadenersatz bei grober Pflichtverletzung

    siehe BGB § 280 + 619a. Allerdings muss der Arbeitgeber das nachweisen, welches ihm sehr schwer fallen wird. Thomas, ich glaube man will sie hier nur einschüchtern. Wenn ihre Weste weiss ist, wird kein Richter der Welt darauf eingehen.



    Gruss
    • Veröffentlicht von: Baumann (inaktiv)
    • 12. Apr. 2006 11:03
    ruhig bleiben!



    anwälte schreiben das blaue vom himmel, genau so wie es ihre auftraggeber angeben - ohne inhalte zu prüfen.



    die branche der anwälte lebt auch nicht besonders gut - haben auch einbussen im zweistelligen %-bereich.



    es gibt immer noch so viele, die wirklich nur schreiben, ohne aussicht auf erfolg in der sache, aber aussicht auf ihr honorar haben.



    also, wenn du nicht grob fahrlässig und dies auch so bewußt, verschuldet hast, dann ruhig bleiben und stur bleiben in deiner abfindungssache!



    und wenn alle stricke reissen, rechtzeitig selber einen anwalt einschalten, möglichst einen, der weiss, was er schreibt und auch dahinter steht!

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