Schneeanhäufung nach DIN 1055 / DIN EN 1991-1-3
Ich wollte mir mal ein paar Meinungen über die Berechung der Schneeanhäufung nach DIN 1055-5 einholen. Die DIN gibt eine Begrenzung bei Höhensprüngen an Dächern von 0,8-4,0 für müw + müs an. Begrenzungen für die einzelnen mü-Werte gibt es nicht. Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Habe ich z.B. ein angrenzendes Dach mit einer Dachneigung von <15°, wird zwar das müs=0, jedoch kann müw ja somit trotzdem bis 4,0 betragen.
In Österreich ist dieser z.B. mit 2,0 begrenzt, was für mich auch viel sinnvoller erscheint. Da ich persönlich zumeist mit höherliegenden Flachdächern - mit oder ohne Attika - zu tun habe, macht mir diese Schneeanhäufung in Deutschland immer wieder einen Strich durch die Rechnung.
Immer wieder stellt sich mir die Frage, ob es zulässig ist, höhergehende Gebäude mit Flachdächern und evtl. mit Attika wie Wände und Aufbauten laut DIN 1055-5 Teil 4.2.8 zu behandeln. Hier wäre somit eine Begrenzung von 2,0 gegeben. Mein Menschenverstand sagt mir, dass das auch eher der Realität entsprechen würde.
Meine Meinung ist, dass auf dieses Problem in der DIN nicht ausreichend eingegangen wurde. Jetzt Interessiert mich mal, wie ihr darüber denkt und mit welchen Werten ihr rechnet?
@Sebastian:
Das Thema wurde u.A. im Normenausschuss Bauwesen behandelt, siehe Links unten:
HINWEIS: DIN 1055-5:2005-07 wurde vom DIN Deutsches Institut für Normung e. V. mit Ersatz durch DIN EN 1991-1-3:2010-12 inklusive DIN EN 1991-1-3/NA:2010-12 zurückgezogen. Bezüglich der bauaufsichtlichen Relevanz siehe dibt.de. Bei technischer Gleichwertigkeit können die Auslegungen zu DIN 1055-5 auch bei DIN EN 1991-1-3 angewendet werden. Fehlende Auslegungsnummern weisen darauf hin, dass diese durch andere Auslegungen ersetzt bzw. aktualisiert wurden.
Der Normenausschuss als Organ des DIN gibt als Serviceleistung Auslegungen im Sinne von DIN 820-1 bekannt und stellt Interpretationen von DIN Normen zur Verfügung.
https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nabau...
https://www.din.de/resource/blob/62722/...
Ich habe eine Frage bezüglich meiner Hausübung: An der Traufe des Dachs werden Schneefanggitter angebracht. Wird die anzusetzende Schneelast durch diese Maßnahme größer, kleiner oder bleibt sie gleich? begründen sie ihre Antwort. Eine Rechnung ist hier nicht erforderlich. Gegeben / Ausgerechnete Werte / Abmessungen:
- Schnee-Lastzone: 2 (Berlin)
- Dachneigung: 60 °
- 90 m ü.NN
- Halbe Grundrissbreite: 5 m
- Trauflänge: 15 m
- Schubkraft: 44,2 KN
In der DIN EN 1991-1-3 / NA / 6.4 steht: "Werden Schneefanggitter zur Reduzierung der Schneelast auf die Tragkonstruktion,
z. B. Lasten aus abgleitenden Schneemassen auf tiefer liegende Dachflächen bei Höhensprüngen ..."
Ich hoffe, dass man meine Frage verstehen kann!?
DIN EN 1991-1-3/NA:2019-04 - Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen - Schneelasten
Sinnvoll wäre vielleicht auch mal ein Blick in die alte Schneelast TGL der DDR. Denn da war das Problem mit den Schneeanhäufungen exakt mit Rechnung ausgewiesen.