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Spannungsüberschreitung 3%Regel

  • Veröffentlicht von Legacy Forum User am 4. Mai 2005 16:38
  • Neueste Antwort:vor 19 Jahren
Hallo zusammen,



in der Tragwerksplanung ist die 3%-Regel, wie ich vermute, allgemein bekannt und auch gängige Praxis. Also man erlaubt beim statischen Nachweis eine Spannungsüberschreitung von 3%. Es gibt verschiedene Gründe wie beispielsweise ungenaue Berechnungsverfahren, Lastannahmen("steckt schon im Begriff selbst"), Ausnahmelastfälle, etc.

Meine Frage: Gibt es dafür eine normative Festlegung o.ä. worauf ein Statiker sich berufen könnte?



Das einzige was ich dazu im Web gefunden habe ist, dass ein Prüfstatiker dieses anwenden kann mit der Begründung bei einer Vergleichsrechnung eine andere Software benutzt zu haben. Und dieses stammt aus der Güte- und Prüfbestimmung RAL-RG 614 für Lager- und Betriebseinrichtungen.

Das hilft nicht wirklich weiter.



Argumentieren kann man eine 3prozentige Spannungsüberschreitung sicherlich. Gründe gibt es wie oben beschrieben viele. Reicht dieses im Schadensfall aus?



2 Kommentare

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    • Veröffentlicht von: Bauigel (inaktiv)
    • 5. Mai 2005 17:56
    Also, ich sehe das folgendermaßen:



    sicher ist es so, dass eine 3%-ige Überschreitung in der Praxis keinem weh tut. Schon an der Hochschule wurden wir Studenten immer darauf hingewiesen, dass alles irgendwie modellhaft ist und in der Praxis letztendlich keine Kraft exakt so verläuft, wie es einem die Theorie gerne weismachen möchte (bitte nicht falsch verstehen!). Ich würde sogar sagen, dass man Überschreitungen von 5 % tolerieren kann (ist aber sicherlich auch fallabhängig).



    Wenn Du als Ingenieur ein Tragwerk planen willst, schließt du i.d.R. einen meist schriftlich formulierten Vertrag ab, der die von Dir zu erbringende Leistung (und Gegenleistung) möglichst exakt beschreibt. Es wird nach heutiger Rechtsprechung vielfach so gehandhabt, dass Ingenieurverträge wie Werkverträge behandelt werden, d.h. der Ingenieur schuldet einen Erfolg ("das Tragwerk muss halten"). Werden in diesem Vertrag zusätzliche Aspekte nicht vereinbart (z.B. könnten vom Bauherren tolerierte Spannungsüberschreitungen so was sein), so gelten i.a. die anerkannten Regeln der Technik ("i.d.R." DIN). Häufig wird eine DIN von der Rechtsprechnung als Standard angesehen, den Du als Ingenieur Deinem Vertragspartner schuldest (Empfehlung). Und wie Du schon gesagt hast, man findet glaube ich nicht viel über zulässige Spannungsüberschreitungen in den geltenden Normen, nur hier und da mal (ich erinner mich auf Anhieb z.B. an die Durchlaufträgerwirkung im Holzbau nach alter DIN 1052). Es wäre aber bestimmt möglich, Vereinfachungen wie die 3 %-Regel vertraglich zu vereinbaren (wenn Dein Vertragspartner da mitmacht).



    Eine Gewähr/Garantie kann ich Dir aber nicht geben, es ist nur meine Sicht der Dinge!



    Hoffe Dir damit geholfen zu haben.
    • Veröffentlicht von: Mic (inaktiv)
    • 31. Mai 2005 12:54
    Danke Bauigel für Deine Stellungnahme.



    Jetzt nehmen wir mal an, wir sind Berater eines Bauherren.

    Dann haben wir folgende Dinge zu berücksichtigen, zum einen sollten wir die Vorgaben so gestalten, dass wir natürlich wirtschaftlich dimensionieren, zum anderen müssen wir die geltenden Normen und die anerkannten Regeln der Technik so gut wie möglich ausnutzen.

    Also wir reden nicht von Einfamilienhäusern, da kann man eine ganze Menge tolerieren, wenn man da Theorie und Praxis vergleicht kann einem Tragwerksplaner sowieso manchmal übel werden. Die 3% sind bei der Bauausführung schnell weg.



    Gut, jetzt könnte man sagen, wir haben ein teures Projekt da kommt es auf ein wenig mehr Material nicht an, aber genau da liegt das Problem. Kleine Differenzen bei großen Summen!Das kann dann doch schon wieder viel Geld sein.



    Also irgendwie habe ich noch keine Lösung.

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