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Tarifvertrag für Bauingenieure

  • Veröffentlicht von Kai (inaktiv) am 12. Dez. 2005 09:30
  • Neueste Antwort:vor 6 Jahren
Kann mir jemand sagen, wo ich einen Tarifvertrag für Bauingenieure finde? Danke!

25 Kommentare

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    • Veröffentlicht von: Michael (inaktiv)
    • 16. Dez. 2005 17:02
    Hallo,



    DEN Tarifvertrag für Bauingenieure gibt es nicht. Es kommt auf die Branche und den Arbeitgeber an, wo man beschäftigt ist.



    Kurze Beispiele: Als Angestellter in einer "klassischen" Baufirma zählt man in der Regel zum Bauhauptgewerbe, wohingegen in einem Fertigteilwerk der Betonsteintarif oft anzutreffen ist.



    Die Tarifverträge gibt's bei den Gewerkschaften oder man fragt einfach beim Personalbüro seiner Firma nach.



    Zum Thema Einstufung in Gehaltsklassen: Wer bei seinem Vorstellungsgespräch gut verhandelt, kann auch als sogenannter AT-Angestellter (Ausser Tarif) eingestuft werden, d.h. die jeweiligen Tarifgehälter werden nicht angewendet. Das ist gerade bei gut ausgebildeten Fachkräften mit fundierter Berufserfahrung hin und wieder möglich.
    • Veröffentlicht von: Luzie (inaktiv)
    • 7. Feb. 2006 10:18
    Hallo,



    ich bin gerade mit dem Studium fertig geworden und beginne mich zu bewerben. Jetzt stellt sich die Frage nach den Gehaltsvorstellungen - realistisch soll es sein, aber unter Wert möchte ich mich auch nicht verkaufen.

    Ich habe Bauingenieurwesen an der Uni studiert, nebenbei gearbeitet und bewerbe mich im Bereich Verkehrswesen.



    Auf einigen Internetseiten habe ich schon nachgeschaut, aber mir ist das doch zu allgemein. Wie sieht es z.B. mit dem Aspekt aus, in welcher Region man sich bewirbt (Ost-West- bzw. Nord-Süd-Unterschied). Ist es in Ordnung, wenn man sich z.B. an BAT IIa (im süddeutschen Raum) orientiert?
    • Veröffentlicht von: andreas (inaktiv)
    • 7. Feb. 2006 15:00
    Hallo,



    schau doch mal beim VDI auf der Internetseite nach, da gibt es eine Broschüre als PDF-Datei zum Download in der findest du neben allerlei nützlicher Tips auch eine grobe Tabelle für Gehälter. Die Tabelle ist glaube ich gegliedert nach Abschluss (FH, TH etc.) und nach den Jahren der Berufserfahrung.



    Gruss

    Andreas
    • Veröffentlicht von: Jochen (inaktiv)
    • 8. Feb. 2006 16:27
    Hallo,



    für Ingenenieure bei Ing.-Büros gilt oftmals der sog. ASIA-Vertrag. Bei meinen bisherigen Anstellungen orientierte sich mein Gehalt bisher immer an den dort gemachten Ansätzen.



    Ist leicht im Internet zu finden.



    Gruß
    • Veröffentlicht von: Wasserbauer (inaktiv)
    • 27. März 2006 19:46
    Hallo,



    ich habe heute meinen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, nach gut einem Jahr Suche! Ich bekomme nach der Gehaltsgruppe A IV 2429 € + Firmenwagen in einem Bauunternehmen. Ich habe im Netz nach dem Tarif gesucht, allerdings nichts brauchbares gefunden. Ist das in Ordnung?
    • Veröffentlicht von: Jens (inaktiv)
    • 15. Apr. 2006 07:46
    Ich denke, das geht mit Dienstwagen in Ordnung. Ich habe auch gerade meinen Vertrag bekommen, allerdings ohne Wagen: VI = 3030 EUR.



    Gruß Jens
    • Veröffentlicht von: Wasserbauer (inaktiv)
    • 19. Apr. 2006 09:03
    Hallo,



    weiss jemand, wo ich nähreres über diese Tarife erfahren kann? Ich habe bereits in Suchmaschinen gesucht, allerdings nichts gefunden. Und in der IG Bau bin ich auch nicht.



    Gruß



    • Veröffentlicht von: Tim (inaktiv)
    • 27. Apr. 2006 19:09
    Hallo,



    nachfolgend die aktuelle Bau-Tariftabelle 2006 (Westdeutschland) gestrafft. Für Ostdeutschland gilt eine eigene Tabelle mit rd. 200-600 EUR niedrigeren Tarifen (interpolieren!).



    Ist die Firma Tarifpartner (also im Bauindustrieverband Mitglied), verpflichtet sie sich (eigentlich) die u.g. Gehälter und den Bautarifvertrag zu achten.



    Ist die Firma kein Tarifpartner, kann die Tabelle immerhin als Anhaltswert bei den Gehaltsverhandlungen dienen.



    Zu den A-Gruppen sind detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen resp. -verantwortungen im Tarifvertrag hinterlegt.



    --------------------------------------------

    G E H A L T S T A R I F E 2 0 0 6

    Bereich: Bundesgebiet (ohne Berlin und Bayern)

    Angestellte 01.04.06 A I bis A X

    (technisch, kaufmännisch, Poliere)



    [ Euro ]



    1. Gruppe A I - EUR 1.622,00

    (ehemals T 1/03, K 2/03)



    2. Gruppe A II - EUR 1.871,00

    (ehemals T 2/01, K 3/03)



    3. Gruppe A III - EUR 2.144,00

    (ehemals T 2/05, K 3/05, K 4/01)



    4. Gruppe A IV - EUR 2.429,00

    (ehemals T 3/01, K 4/05)



    5. Gruppe A V - EUR 2.720,00

    (ehemals T 3/05, K 5/03)



    6. Gruppe A VI - EUR 3.023,00

    (ehemals T 4/01, K 5/05)

    ==> das war/ist Einstiegsgehalt FH-/Uni-Abolvent



    7. Gruppe A VII - EUR 3.342,00

    (ehemals T 5/03)

    ==> das war Einstiegsgehalt Uni-Abolvent



    8. Gruppe A VIII - EUR 3.670,00

    (ehemals T 5/07, K 6/03)



    9. Gruppe A IX - EUR 4.094,00

    (ehemals T 6/03)



    10. Gruppe A X - EUR 4.577,00



    Auszubildende

    im 1. Ausbildungsjahr - EUR 549,00

    im 2. Ausbildungsjahr - EUR 765,00

    im 3. Ausbildungsjahr - EUR 999,00

    im 4. Ausbildungsjahr - EUR 1.099,00

    --------------------------------------------



    Viel Glück bei der Jobsuche,

    Gruß an alle



    Tim
    • Veröffentlicht von: Wasserbauer (inaktiv)
    • 2. Mai 2006 07:49
    Hallo,



    wer bekommt denn heutzutage noch als Absolvent, egal ob FH oder Uni, A VI bezahlt? Wohl höchstens in Ausnahmefällen! Ich kenne Leute, die mit A II eingestiegen sind.
    • Veröffentlicht von: Jens (inaktiv)
    • 13. Mai 2006 20:56
    Hallo, also ich habe das sofort bekommen, trotz FH und als Trainee sowie unbefristeten Arbeitsvertrag. Nicht normal?



    Gruß Jens
    • Veröffentlicht von: Steffi (inaktiv)
    • 19. Mai 2006 16:36
    Hallo,



    ich habe gerade in München angefangen und bin in Gruppe V (Bayern) eingestiegen plus Weihnachtsgeld (nach Tarif) und Geschäftswagen nach der Probezeit. Ohne Geschäftswagen würde ich in Bayern versuchen, Gruppe VI oder VII zu bekommen - hängt halt auch von der Firma ab. Ein kleines Ingenieurbüro wird sich das wohl nicht leisten können. Aber so zwischen 30000,- und 35000,- im Jahr sollte man als Uni-Absolvent schon fordern dürfen.



    • Veröffentlicht von: Frank (inaktiv)
    • 18. Juli 2006 09:50
    Steffi, dass ist realistisch. Ohne Berufserfahrung ist alles ab 30.000 Euro im Jahr ok. Nach zwei Jahren Erfahrung sieht es dann schon ganz anders aus. Gruß, Frank
    • Veröffentlicht von: Johannes (inaktiv)
    • 29. Nov. 2006 19:55
    http://f3.webmart.de/f.cfm?id=294061&r=threadview&a=1&t=2958906 Da findest du den aktuellen Tarifvertrag mit Hinweis zu Einstiegsgehältern. Die obige Tabelle ist, denke ich, überholt.
    • Veröffentlicht von: Marcus (inaktiv)
    • 30. Nov. 2006 11:37
    Hallo,



    die Tabelle von Tim vom 27.04.2006 ist aktuell. Ich habe vor kurzem einen Vertrag unterschrieben, die Bezahlung erfolgt nach der von Tim angegebenen Tariftabelle.

    • Veröffentlicht von: Johannes (inaktiv)
    • 30. Nov. 2006 19:25
    Hallo Marcus,



    das überrascht mich. Woran könnte der Unterschied liegen?



    Das Buch "Tarifverträge für das Baugewerbe 2006/2007 Gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte/Poliere" (Zentralverband Deutsches Baugewerbe, ISBN 3-481-02331-6, siehe www.amazon.de) gibt ebenfalls diese Werte an.



    Diese sind allerdings ohne den gerundeten Ausgleichsbetrag. Vielleicht erklärt sich dadurch die Differenz.

    • Veröffentlicht von: Felix (inaktiv)
    • 2. Jan. 2007 21:36
    Hallo,



    es kommt eben drauf an, wo man hinkommt. Im Osten habe ich (Uni-Absolvent) als Trainee vor 1,5 Jahren mit 1700 angefangen - und das bei einem relativ großen Unternehmen mit häufigem Auslandseinsatz und erschwerten Bedingungen (Schichtarbeit etc.). Da werden alle (egal mit welchem Abschluss - ob Ingenieur, Laborant oder Feldprüfer) als Berufsanfänger eingestuft.



    Heute sieht's zum Glück besser aus, aber nur weil ich mir ein anderes Unternehmen gesucht habe.

    • Veröffentlicht von: Bauhannes (inaktiv)
    • 5. Jan. 2007 19:30
    Hallo,



    mir stellt sich noch eine andere Frage: Kann im Arbeitsvertrag das Tarifrecht durch eine Klausel ausgeschlossen werden?



    Ich bin Mitarbeiter in einem Ingenieurbüro, da gilt ja nicht der Tarifvertrag des Baugewerbes, sondern meines Wissens nach der sog. ASIA-Vertrag.



    Auch wenn geltendes Tarifrecht nicht vereinbart wurde (die Situation war leider so..), gibt es ja immer noch das sog. Tarifgesetz.



    Besten Dank auch!

    • Veröffentlicht von: civi (inaktiv)
    • 3. März 2007 22:00
    Es geht auch außertariflich, wenn das Unternehmen nicht Mitglied des Verbandes ist, mit dem der Tarif abgeschlossen wurde oder wenn die Gewerkschaft nicht in diesem Unternehmen vertreten ist.
    • Veröffentlicht von: Bauigel (inaktiv)
    • 6. März 2007 08:51
    Soweit ich weiß, bezahlen die Firmen immer Tarifgehalt, wenn sie im entsprechenden Tarifvertrag gebunden sind. Das Problem besteht nur darin, dass die Eingruppierung arbeitnehmerunfreundlich vorgenommen wird - dass man als Ingenieurabsolvent nicht in die Tarifgruppe A VI sondern z. B. in die Gruppe A IV eingestuft wird.



    Andererseit muss man auch Zusatzleistungen berücksichtigen, z. B. einen Firmenwagen zur privaten Nutzung. Da ist eine tiefere Eingruppierung gerechtfertigt. Davon mal abgesehen, gehen die Absolventenzahlen/Arbeitslosenzahlen stark zurück. Der bedarf steigt wieder, wodurch die Bereitschaft zu übermäßigen Überstunden abnimmt.



    Das wiederum führt zu einem weiteren Ingenieurbedarf. Deshalb werden in einigen Jahren die Bauuunternehmen froh sein, Bauingenieure nach Tarif zu bezahlen.

    • Veröffentlicht von: Tom (inaktiv)
    • 11. Juli 2007 13:07
    G E H A L T S T A R I F E 2 0 0 7

    Bereich: Bundesgebiet (ohne Berlin und Bayern)

    Angestellte 01.06.07 A I bis A X

    (technisch, kaufmännisch, Poliere)



    [ Euro ]



    1. Gruppe A I - EUR 1.673,00

    (ehemals T 1/03, K 2/03)



    2. Gruppe A II - EUR 1.929,00

    (ehemals T 2/01, K 3/03)



    3. Gruppe A III - EUR 2.211,00

    (ehemals T 2/05, K 3/05, K 4/01)



    4. Gruppe A IV - EUR 2.505,00

    (ehemals T 3/01, K 4/05)



    5. Gruppe A V - EUR 2.805,00

    (ehemals T 3/05, K 5/03)



    6. Gruppe A VI - EUR 3.117,00

    (ehemals T 4/01, K 5/05)

    ==> das war/ist Einstiegsgehalt FH-/Uni-Abolvent



    7. Gruppe A VII - EUR 3.446,00

    (ehemals T 5/03)

    ==> das war Einstiegsgehalt Uni-Abolvent



    8. Gruppe A VIII - EUR 3.784,00

    (ehemals T 5/07, K 6/03)



    9. Gruppe A IX - EUR 4.221,00

    (ehemals T 6/03)



    10. Gruppe A X - EUR 4.719,00



    zzgl. 0,40% Festbetrag



    Tom

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