Zum Hauptinhalt springen

Umwehrung / Geländer bei Absturzhöhen < 1,00 m auch ohne Füllung möglich?

  • Veröffentlicht von SLK (inaktiv) am 27. Nov. 2018 18:10
  • Neueste Antwort:vor 5 Jahren
Als Planer habe ich eine Frage aus der Praxis, welche ich bisher noch nicht eindeutig klären konnte. In einem Projekt plane ich derzeit einen öffentlichen Platzbereich, an dem es ein Podest mit einer Absturztiefe von max. 0,70 m geben wird. Laut der LBO §3 Umwehrungen sind Umwehrungen überall dort vorzusehen, wo angrenzende Flächen mehr als 1 m tiefer liegen. Die Umwehrung/Geländer soll dann mindestens 0,90 m hoch sein. In der DIN 18065 steht weiter, dass das Hindurchklettern (von Kindern) verhindert werden muss. Dafür muss das Geländer als Füllstab- oder Knieleistengeländer ausgeführt werden. In meinem Projekt wird also die Absturzhöhe von 1 m nicht erreicht (0,70 m). Dennoch möchte der AG ein Geländer anbringen, da dieses sich im öffentlichen Raum befindet.

Nun lautet meine Frage: Kann ich beim Anbringen des Geländers auf die Füllung verzichten, da die Absturzhöhe von 1 m nicht erreicht wurde (und das Geländer ja nur "Zusatz" ist)? Oder muss auch hier die Vorgabe "mit Füllung" berücksichtigt werden? Gibt es Richtlinien, in denen das geregelt ist? Im Fall eines Unfalles sollte der AG auf der sicheren Seite sein. Über Ratschläge oder Erfahrungen wäre ich wirklich sehr dankbar.

4 Kommentare

Wenden Sie sich an den Administrator, um einen Beitrag/Kommentar zu melden, zu entfernen oder zu ändern.

    • Veröffentlicht von: Maulwurf (inaktiv)
    • 10. Dez. 2018 22:44
    @SLK:
    Gute Frage. Da wäre ich vorsichtig. Klar, unter einem Meter Absturzhöhe muss kein Geländer sein. Aber wenn dann schon eins da sein soll, muss es da nicht auch Halt bieten? Beim Absturz von ein paar Menschen, die auf einem Dach waren, wo man gar nicht hätte hingehen dürfen, wurde der Betreiber der baulichen Anlage am Ende doch verurteilt für einen Schaden an einem Geländer, wo hätte keins sein müssen, da es gebrochen war:

    Zitat Absatz cc) "Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, dass das Geländer nur einen rein optischen Schutz vor dem Ende des Daches bieten sollte und nicht zum Anlehnen gedacht war. Wenn vor einem Abgrund ein Metallgeländer angebracht wird, dann geht der Benutzer des Geländers davon aus, dass ihm dieses Geländer Halt bietet. Die typischerweise bei dem Benutzer angesichts des Abgrunds bestehende Vorsicht wird durch das Geländer herabgesetzt und die berechtigte Erwartung geweckt, das Geländer biete ihm Sicherheit vor dem Absturz. In einer solchen Situation schützt ein instabiles und nicht belastbares Geländer den Benutzer nicht, sondern begründet eine zusätzliche Gefahr, die für diesen nicht erkennbar und deshalb besonders gefährlich ist." (OLG Saarbrücken Urteil vom 9.5.2006, 4 U 175/05 - 114)

    Ich denke, dass ist auch auf ein Geländer übertragbar, welches nicht der Norm entspricht und beispielsweise keine Geländerfüllung hat.
    • Veröffentlicht von: Horschti (inaktiv)
    • 15. Dez. 2018 10:41
    @SLK:
    Ich würde in die gleiche Richtung wie Maulwurf tendieren. Gerade ein öffentlicher Platz mit so einer Stufe ist prädestiniert dafür, dass Kinder rumturnen. Und irgendwann wird auch etwas passieren. Dann sollte das Geländer den Normen entsprechen.
    • Veröffentlicht von: SLK (inaktiv)
    • 15. Dez. 2018 14:18
    @Maulwurf:
    Vielen Dank für deine Antwort! So in etwa habe ich mir das eigentlich auch schon gedacht. Durch deine Antwort bin ich damit nun bestätigt und werde dabei auf Nummer sicher gehen - zumal es sich ja um einen öffentlichen Bereich handelt.

    • Veröffentlicht von: Maulwurf (inaktiv)
    • 5. Jan. 2019 21:53
    @SLK:
    Anderereits hat grundsätzlich der Bauherr die Verkehrssicherheitspflicht. Wenn also die beauftragten Architekten und Ingenieure ihrer Hinweispflicht genügt haben, das sollte aktenkundig erfolgen, ist der Bauherr natürlich frei, sich anders zu entscheiden und das Geländer nur eingeschränkt herstellen zu lassen. Auch Genehmigungs- und Prüfinstanzen dürften dann keine Handhabe mehr haben.

Melden Sie sich an, um diesen Beitrag zu kommentieren:

Ähnliche Beiträge

  • Verkehrssicherung in Schleswig- Holstein

    Guten Abend zusammen,ich habe eine Frage in die Runde. Ich suche Verkehrssicherungsfirmen, die im Raum Ostholstein (Plön, Eutin, Oldenburg, Neumünster…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Andreas Albrecht am 20. März 2024 10:04
  • Leistungsverzeichnisse LPH6

    Guten Tag, ich biete freiberuflich die Erstellung von Leistungsverzeichnissen (Wohnungsneubau) an und suche hier auf diesem Weg den Kontakt zu anderen…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Gregor Wagner am 30. Jan. 2024 12:45
  • Digitalisierung im Tiefbau

    Was wäre der beste Grund, um eine digitale Software für die Projektverwaltung einzuführen? Echtzeit-Kostenkontrolle. Automatisierte Berichterstattung…

    • Antworten: 0
    • Veröffentlicht von Umfrage zur Digitalisierung im Tiefbau am 18. Dez. 2023 09:09